Der Fachbereich Kunst & Kunst im öffentlichen Raum hat verschiedene Möglichkeiten freie Initiativen, Vereine, freischaffende Künstler*innen und Kurator*innen finanziell zu unterstützen und zu fördern.
Alle Fördervoraussetzungen finden sich hier.
Grundsätzlich nicht förderfähig sind u.a.:
• Projekte von Künstler*innen ohne Abschluss an einer anerkannten Kunsthochschule
• Diplomabschlussausstellungen
• Projekte, die bereits begonnen wurden
• Kommerzielle Projekte und Ausstellungen in kommerziellen Galerien
• Ausstellungen, die Teil eines vom Kulturamt geförderten Programms sind
• Ausstellungen außerhalb Frankfurts
• Kunstwissenschaftliche Vorhaben
• Projekte der kulturellen Bildung
• Ausstellungen im eigenen Atelier, in privaten Räumen und Geschäftsräumen
Programmförderung von Offspaces
Die Programmförderung bietet finanzielle Unterstützung und sichert die Planbarkeit von freien Offspaces bei der Umsetzung ihres Jahresprogramms. Die Programmförderung setzt voraus, dass die antragstellende Initiative ein erkennbares Profil besitzt, und bereits vom Kulturamt erfolgreich gefördert wurde, wodurch die Kompetenz und Professionalität bei den Antragstellenden gewährleistet ist.
• Antragstellung und Antragsfristen siehe Fördervoraussetzungen.
Einzelförderung aktuelle Kunst
Nicht alle Vorhaben sind auf längere Sicht planbar. Spontaneität, unerwartete Chancen oder Möglichkeiten der Zusammenarbeit brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zur Förderung. Die Einzelförderung bietet Unterstützung von freischaffenden Künstler*innen und Kurator*innen bei der Umsetzung von einzelnen Ausstellungen und Kurzzeitprojekten.
• Antragstellung und Antragsfristen siehe Fördervoraussetzungen
Ausstellungsvergütung
Die Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage von Künstler*innen im Kulturbetrieb sind wichtige Anliegen der Kulturpolitik der Stadt Frankfurt am Main. Jährlich stehen daher für eine Ausstellungsgrundvergütung bildendender Künstler*innen 60.000 € zur Verfügung. Die Vergütungspauschalen verstehen wir als Mindestvergütungen, die von den Institutionen aus eigenen Mitteln erhöht werden können. Das „Modell für Frankfurt“ zielt auf Transparenz, Praktikabilität und Flexibilität ab.
• Antragstellung und Antragsfristen siehe Fördervoraussetzungen.
Katalogförderung / Künstler*innenbücher
Das Kulturamt fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten ausschließlich die Veröffentlichung von Werkkatalogen, Werkverzeichnissen und in beschränktem Umfang Künstler*innenbücher.
Das Vorweisen einer langjährigen etablierten Kunstpraxis ist Voraussetzung für die Förderung. Die Förderung von Ausstellungskatalogen und Bildbänden ist ausgeschlossen.
• Antragstellung und Antragsfristen siehe Fördervoraussetzungen.
AIR_Frankfurt
Das Kulturamt vergibt mehrmals pro Jahr dreimonatige Reisestipendien für Frankfurter Künstler*innen mit Hochschulabschluss u.a. nach Bangalore, Kuala Lumpur, Seoul oder Straßburg. Wir fördern damit den Austausch zwischen Kunstmetropolen in der ganzen Welt und bieten den Stipendiat*innen einmalige Erfahrungen. Neben der finanziellen Förderung profitieren die Künstler*innen insbesondere von einem internationalen Netzwerk und der persönlichen Betreuung im Gastland.
• Öffentliche Ausschreibungen und regelmäßige Informationen auf der Website unseres Kooperationspartners basis e.V.
Förderung Kunstankäufe
Durch Neuankäufe für die Städtische Kunstsammlung dokumentiert das Kulturamt auf einzigartige Weise die Frankfurter Kunstgeschichte seit 1922. Gleichzeitig fördern wir in Frankfurt ansässige Künstler*innen und vermitteln ihre Werke in Ausstellungen innerhalb der Frankfurter Stadtverwaltung.
• Der Ankauf wird von einer Jury entschieden; keine Initiativbewerbung möglich
Beratung und Informationen
Materielle Leistungen sind eine wichtige und wirkungsvolle Form der Unterstützung. Kommunale Kulturförderung reicht für uns jedoch weiter und bedeutet, dass wir beraten und informieren und als kompetente Ansprechpartner*innen für die Fragen und Anliegen der freischaffenden Künstler*innen, Kulturschaffenden und interessierten Öffentlichkeit agieren. Gerne können Sie mit uns einen Gesprächstermin vereinbaren. Schreiben Sie uns an: kunstfoerderung@stadt-frankfurt.de
Alle Infos zur Bewerbung sind hier zu finden.
Antragsfristen
(Stand April 2026)
Offspaces
Jahres und Halb-Jahresförderung für Ausstellungsprogramme (bis zu max. 15.000.- Euro)
Antragsfrist: 15. November des Vorjahres und 15. Mai des laufenden Jahres
Apart
Einzelne Ausstellungsprojekte und Vorhaben (bis zu 3.500.- Euro)
Antragsfrist: drei Monate vor Ausstellungs- oder Projektbeginn
Werkschau
Werkkataloge, Werkverzeichnisse und Künstler*innenbücher (bis zu 10.000.-)
Antragsfrist: 15. Mai des laufenden Jahres
Ausstellungsvergütung
Ausstellungshonorare für bildende Künstler*innen mit Arbeitsmittelpunkt Frankfurt/Main (gestaffelte Honorare)
Frist 1: Für Ausstellungen, die bis zum 30. September 2026 stattfinden, ist der Antrag auf Ausstellungsvergütung ab jetzt und spätestens am 24. Juli 2026 zu stellen.
Frist 2: Für Ausstellungen, die bis zum 15. März 2027 stattfinden, ist der Antrag auf Ausstellungsvergütung ab jetzt und spätestens am 30. Oktober 2026 zu stellen.
Alle Informationen siehe Ausstellungsvergütung.
Mehr Informationen
Info-Telefon Kunst & Kunst im öffentlichen Raum