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Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen

Vereine, Verbände und Institutionen, die eine städtische Bezuschussung erfahren, müssen den nachstehenden Mindestanforderungen genügen. Ein Verein, der Aufnahme in die Vereinsförderungsliste finden will, muss als Vereinsgegenstand eine soziale, kulturelle, jugendpflegerische, sportliche, züchterische, landschaftspflegerische, umwelt- oder naturerhaltende Zielsetzung haben. Der Verein muss organisatorisch und in der Kassenführung selbständig sein und von seinen Mitgliedern finanzielle Eigenleistungen (Vereinsbeiträge) erheben. Weitere Voraussetzung ist eine kontinuierliche Vereins-, ggf. Jugendarbeit, die einen überwiegenden Bezug zur kommunalen Ebene haben muss.

Parteien, ihre Organisationsstufen und ihre Vereinigungen sind von einer Förderung nach diesen Richtlinien ausgenommen. Reine Freizeitvereine und Hobbygruppen können nicht in die Vereinsförderungsliste aufgenommen werden. Gleiches gilt für Vereine, deren Hauptzweck in der finanziellen Unterstützung eines anderen Vereins, einer öffentlichen Einrichtung oder einer anderen Institution besteht (Fördervereine).

Die Stadt Seligenstadt fördert Vereine im Rahmen der allgemeinen Förderung (z.B. durch Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Räume, Hilfestellung oder Beratung bei planerischen und finanziellen Maßnahmen). Zudem können diverse Zuschüsse zur laufenden Vereinsarbeit, Zuschüsse für Investitionen, Hilfe bei der Geländebeschaffung, Anschaffungen von Gegenständen für die Vereinsarbeit, Maßnahmen im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit, sowie Zuwendungen zu Feiern von Vereinsjubiläen beantragt werden.

Anträge auf Aufnahme in die Vereinsförderungsliste sind jährlich bis spätestens 1.7. bei der Stadtverwaltung einzureichen. Diese Liste wird jährlich im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans von der Stadtverordnetenversammlung gebilligt.

Anträge auf Zuschüsse für investive Maßnahmen sind ebenfalls bis spätestens 1.7. eines jeden Jahres mit ausführlicher Begründung und mit Finanzierungsplan einzureichen.

Für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in den Förderrichtlinien auf der Website der Stadt Seligenstadt.

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Seligenstadt

Abteilung Sport und Kultur