Sparte

Bildende Kunst
Darstellende Kunst
Literatur
Musik
Performance
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Soziokultur
Kulturvermittlung
Klangkunst
Fotografie
Film

Veranstaltungstyp

Projekte
Konzert
Ausstellung

Antragstellende

Auftretende
Autor:in
Bildende Künstler:innen
Darstellende Kulturschaffende
Filmschaffende
FLINTA*
Komponist:innen
Musiker:innen

Welche Sparten sind förderfähig?

  • Musik

  • Bildende Kunst

  • Theater

  • Tanz

  • Medienbereich

  • Soziokultur

  • Vermittlung des kulturellen Erbes der Stadt Offenbach

  • Kulturvermittlung

Welche Parameter muss die Veranstaltung/das Projekt erfüllen?

  • Es sollte sich durch eine hohe künstlerische Qualität und/oder Ausstrahlung auszeichnen.

  • Es muss in Offenbach stattfinden.

  • Es muss sich um ein einmaliges Sonderprojekt oder um eine einmalige Veranstaltung/Veranstaltungsreihe handeln.

Was ist nicht förderfähig?

  • bereits begonnene Vorhaben

  • die regelmäßige Förderung eines bestimmten Vorhabens oder die institutionelle Förderung von Einrichtungen

  • Vorhaben mit überwiegend kommerziellem Charakter

  • Benefizveranstaltungen

  • (Einzel-)Veranstaltungen außerhalb Offenbachs

  • Baumaßnahmen und Maßnahmen der Bauunterhaltung

  • Maßnahmen zum Ankauf oder zur Restaurierung/Sanierung von (kulturellen) Gütern

  • Publikationen und Filme, so sie nicht als Dokumentation Bestandteil eines Förderprojektes sind

  • die laufenden Kosten der Antrag stellenden Vereine

Welche Beträge können beantragt werden und wie stehen diese im Verhältnis zur Ko-Finanzierung des gesamten Vorhabens?

  • Es können 1.000,00 EUR, 2.500,00 EUR oder 5.000,00 EUR beantragt werden.

  • Die beantragte Förderung muss mindestens 1/3 des Projektbudgets darstellen.

Allgemeine Infos

  • Die Mittel der städtischen Sonderförderung sind wirtschaftlich zu verwenden und alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Die bewilligten Mittel sind weder an Haushaltsjahre gebunden noch verfallen sie am Schluss.

  • Der Betrag darf nur für das beantragte Projekt verwendet werden.

  • Der Betrag wird nach der Bewilligung automatisch ausgezahlt.

  • Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Dieser muss neben einem aktualisierten Kosten – und Finanzierungsplan auch die Kopien der Quittungen in Höhe der Förderung beinhalten.

  • Das städtische Logo des Kulturmanagements muss auf allen Werbematerialien und Publikationen abgebildet werden. Dies gilt ausdrücklich auch für soziale Medien wie Facebook etc.

Mehr Informationen

Amt für Kulturmanagement der Stadt Offenbach am Main