Sparte

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Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen

Kultur- und Sportvereine erhalten nur dann Förderungsmittel, wenn sie

  1. ihren Sitz in Neu-Isenburg haben und der Verein mindestens ein Jahr besteht

  2. im Vereinsregister eingetragen sind

  3. das kulturelle und sportliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in Neu-Isenburg besonders unterstützen und mit ihren Aktivitäten bereichern

  4. monatliche Mitgliedsbeiträge erheben (mindestens 1,50 € für Jugendliche bis 18 Jahre und mindestens 3,00 € für Erwachsene).

  5. keine eigene Kostenstelle im Haushalt haben

  6. in der Vereinssatzung eine Rückfallklausel beschlossen haben, die sicherstellt, dass bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins das Vermögen des Vereins, mindestens jedoch das von der Stadt bezuschusste Vermögen, soweit die geförderte Maßnahme nach den geltenden steuerlichen Abschreibungsgrundsätzen noch nicht abgeschrieben ist, an die Stadt Neu-Isenburg fällt

  7. bei den Fachbereichen Kultur und Sport registriert sind und dort jeweils aktuelle Satzungen hinterlegt haben

  8. ihre Förderungsanträge schriftlich und unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten Kriterien und Fristen beim Magistrat eingereicht haben.

Förderungswürdige Kultur- und Sportvereine erhalten für die allgemeine Vereinsarbeit, insbesondere für die kulturelle und sportliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Förderungsbeihilfen als Zuschüsse:

  • einen Grundbetrag abhängig von der Anzahl der Mitglieder

  • Zusatzbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

  • Zuschüsse für die Teilnahme an Punktrunden und Meisterschaften der Sportverbände

  • Teilnahme an sonstigen Wettkämpfen

  • Erringung von Meisterschaften und Pokalsiegen

  • Ausrichtung von Meisterschaften

  • Zuschüsse zur Anschaffung von Kleinmaterialien und Bekleidung, die unter dem geltenden steuerlichen Abschreibungsbetrag liegen

  • Förderung besonderer Maßnahmen und Leistungen

  • Förderung von Ausbildungsmaßnahmen

  • Zuschüsse für Kinder, Jugendliche oder Senioren, die aktiv an Kulturveranstaltungen teilnehmen

Des Weiteren existieren Investitionszuschüsse: Kultur- und Sportvereine erhalten für eigene und für langfristig -mehr als 15 Jahre– angemietete Veranstaltungsräume und Sportstätten sowie für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, technischen Anlagen und Musikinstrumenten und für die Ausstattung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen Fördermittel.

Außerdem können Zuschüsse für die Beschäftigung von Chor- und Übungsleitern, Zuschüsse zu Fahrtkosten für die Teilnahme an Kultur und Sportveranstaltungen, kulturelle und sportliche Sonderveranstaltungen, die Nutzung der Hugenottenhalle, die Sportplatzpflege und die Förderung sonstiger Vereine gewährt werden.

Auch Ehrengaben bei Vereinsjubiläen und Ehrungen für hervorragende Leistungen im Sport, sowie Empfänge der Stadt Neu-Isenburg können beantragt werden.

Förderungsanträge sind schriftlich beim Magistrat der Stadt Neu-Isenburg

  • für den Sportbereich beim Fachbereich Sport

  • für den Kulturbereich beim Kulturbüro

  • für Investitionen nach Ziffer III über die IG Vereine, die sie nach Prüfung an die Stadt weiterreicht,

zu stellen.

Um die Bearbeitung bis zum Kassenschluss sicherzustellen, sind die Anträge, soweit diese Richtlinien keine andere Regelung enthalten, bis zum 15. November eines jeden Jahres einzureichen.

Mehr Informationen

Kulturbüro der Stadt Neu-Isenburg

Bettina Stuckard