Kultur- und Sportvereine erhalten nur dann Förderungsmittel, wenn sie
ihren Sitz in Neu-Isenburg haben und der Verein mindestens ein Jahr besteht
im Vereinsregister eingetragen sind
das kulturelle und sportliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in Neu-Isenburg besonders unterstützen und mit ihren Aktivitäten bereichern
monatliche Mitgliedsbeiträge erheben (mindestens 1,50 € für Jugendliche bis 18 Jahre und mindestens 3,00 € für Erwachsene).
keine eigene Kostenstelle im Haushalt haben
in der Vereinssatzung eine Rückfallklausel beschlossen haben, die sicherstellt, dass bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins das Vermögen des Vereins, mindestens jedoch das von der Stadt bezuschusste Vermögen, soweit die geförderte Maßnahme nach den geltenden steuerlichen Abschreibungsgrundsätzen noch nicht abgeschrieben ist, an die Stadt Neu-Isenburg fällt
bei den Fachbereichen Kultur und Sport registriert sind und dort jeweils aktuelle Satzungen hinterlegt haben
ihre Förderungsanträge schriftlich und unter Einhaltung der in den Richtlinien genannten Kriterien und Fristen beim Magistrat eingereicht haben.
Förderungswürdige Kultur- und Sportvereine erhalten für die allgemeine Vereinsarbeit, insbesondere für die kulturelle und sportliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Förderungsbeihilfen als Zuschüsse:
einen Grundbetrag abhängig von der Anzahl der Mitglieder
Zusatzbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Zuschüsse für die Teilnahme an Punktrunden und Meisterschaften der Sportverbände
Teilnahme an sonstigen Wettkämpfen
Erringung von Meisterschaften und Pokalsiegen
Ausrichtung von Meisterschaften
Zuschüsse zur Anschaffung von Kleinmaterialien und Bekleidung, die unter dem geltenden steuerlichen Abschreibungsbetrag liegen
Förderung besonderer Maßnahmen und Leistungen
Förderung von Ausbildungsmaßnahmen
Zuschüsse für Kinder, Jugendliche oder Senioren, die aktiv an Kulturveranstaltungen teilnehmen
Des Weiteren existieren Investitionszuschüsse: Kultur- und Sportvereine erhalten für eigene und für langfristig -mehr als 15 Jahre– angemietete Veranstaltungsräume und Sportstätten sowie für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, technischen Anlagen und Musikinstrumenten und für die Ausstattung der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen Fördermittel.
Außerdem können Zuschüsse für die Beschäftigung von Chor- und Übungsleitern, Zuschüsse zu Fahrtkosten für die Teilnahme an Kultur und Sportveranstaltungen, kulturelle und sportliche Sonderveranstaltungen, die Nutzung der Hugenottenhalle, die Sportplatzpflege und die Förderung sonstiger Vereine gewährt werden.
Auch Ehrengaben bei Vereinsjubiläen und Ehrungen für hervorragende Leistungen im Sport, sowie Empfänge der Stadt Neu-Isenburg können beantragt werden.
Förderungsanträge sind schriftlich beim Magistrat der Stadt Neu-Isenburg
für den Sportbereich beim Fachbereich Sport
für den Kulturbereich beim Kulturbüro
für Investitionen nach Ziffer III über die IG Vereine, die sie nach Prüfung an die Stadt weiterreicht,
zu stellen.
Um die Bearbeitung bis zum Kassenschluss sicherzustellen, sind die Anträge, soweit diese Richtlinien keine andere Regelung enthalten, bis zum 15. November eines jeden Jahres einzureichen.
Mehr Informationen
Kulturbüro der Stadt Neu-Isenburg
Bettina Stuckard