Vereine, Verbände und Organisationen, die eine städtische Bezuschussung beantragen, müssen im Verzeichnis der Stadt Mühlheim geführt sein. Die Aufnahme ist formlos beim Fachbereich IV zu beantragen. Dabei ist eine Vereinssatzung sowie eine Vorstandsliste einzureichen.
Der Antragsteller soll eine gemeinnützige Zielsetzung verfolgen und muss organisatorisch und in der Kassenführung selbständig sein. Der Verein muss einen angemessenen Mitgliederbeitrag erheben.
Von der Vereinsförderung grundsätzlich ausgenommen sind Parteien, ihre Organisationsstufen und Vereinigungen. Nicht gefördert werden außerdem Einrichtungen gewerblicher Art (z.B. Vereinsgaststätten, Tennishallen, Clubhäuser und Wohnungen).
Zuschüsse zur laufenden Vereinsarbeit
Übernahme der Hausmeistervergütungen bei der Benutzung von Schulturnhallen durch Vereine
Übungsleiterzuschüsse
Dirigentenzuschüsse
Mietkostenübernahme Willy-Brandt-Halle
Förderung der Kleinkunst
Bezuschussung von vereinseigenen Sporthallen
Zuschüsse für Investitionen
Zuschüsse für Errichtung, Erweiterung und Renovierung bzw. Instandsetzung von Vereinsanlagen
weitere Zuschüsse zur Vereinsarbeit
Anschaffung von langlebigen Sport- und Ausrüstungsgegenständen sowie Musikinstrumenten
Teilnahme am Deutschen Sportfest bzw. an Internationalen Meisterschaften
bei Vereinsjubiläen
Inanspruchnahme des städtischen Bauhofs
In jedem Fall ist ein schriftlicher Antrag an den Magistrat der Stadt Mühlheim, Fachbereich IV, Sport und Kultur, Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main, vor Beginn der Maßnahme bzw. Anschaffung stellen.
Bei Baumaßnahmen ist der Antrag spätestens bis zum 30.6 eines Jahres für das kommende Jahr zu stellen.
Grundsätzlich ist eine Bezuschussung im Nachhinein nicht möglich.
Mehr Informationen
Stadt Mühlheim am Main - Fachbereich IV - Sport, Kultur und Ehrenamt
Klaus Schäfer