Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist, dass der Verein
seinen Sitz in Hochheim am Main seit mindestens sechs Monaten hat,
allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern offensteht,
einen angemessenen Mitgliedsbeitrag erhebt,
mehr als 15 aktive Mitglieder hat,
den Grundzügen der rechtsstaatlichen Ordnung entspricht,
soweit es sich um einen Sportverein handelt, dem Landessportbund Hessen oder einer vergleichbaren Organisation angehört,
den Zuschuss fristgerecht, soweit angegeben, oder bis Juni eines Haushaltsjahres beantragt hat.
Folgende Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:
allgemeine Förderung
Sonderförderung von Vereinen
Gewährung von Ehrenpreisen und Pokalen
Zuschüsse für besondere Veranstaltungen
Zuschüsse aus Anlass von Vereinsjubiläen
Fahrtkostenzuschüsse zu Meisterschaften
Zuschüsse für Anschaffungen und Investitionen
Förderung von Jugendgruppen
Zuschüsse für Jugendfreizeiten und Zeltlager
Zuschüsse im Rahmen der Städtepartner- und Städtefreundschaften, sowie internationalen Begegnungen
Förderung durch Überlassung städtischer Einrichtungen
Anträge auf Zuschüsse sind grundsätzlich, zu den genannten Fristen beim Magistrat der Stadt Hochheim am Main, Burgeffstraße 30 / Le-Pontet-Platz, 65239 Hochheim am Main zu stellen.
Mehr Informationen
Amt für Stadtmarketing, Kultur und Vereine
Peter Gebauer