Leistungen nach dieser Richtlinie können gewährt werden an Vereine,
die Ihren Sitz im Bereich der Stadt Herborn haben,
deren Mitglieder überwiegend Einwohner/innen der Stadt Herborn sind oder deren Vereinsname bzw. Tätigkeit einen klaren Bezug zur Stadt Herborn deutlich machen und
die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind
zu denen alle Herbornerinnen und Herborner Zugang haben.
Ausgeschlossen ist nach dieser Richtlinie die finanzielle Förderung von politischen Parteien oder vergleichbaren politischen Gruppierungen, Kirchen, religiös oder weltanschaulich geprägten Gruppierungen, unabhängig davon, ob sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, Fördervereinen, Feuerwehrvereinen, Interessengruppen, Dachverbänden.
In folgenden Bereichen können Fördermittel beantragt werden:
Förderung zum Bau und zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäude
Nutzung städtischer Einrichtungen
Gewährung von Jubiläumsgaben
Förderung der Jugendarbeit
Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit
Anträge nach diesen Richtlinien sind bis spätestens zum 31. März an den Magistrat der Stadt Herborn zu stellen. Dies kann schriftlich oder elektronisch über das von der Stadt Herborn zur Verfügung gestellte Vereinsportal erfolgen.
Mehr Informationen
Stadt Herborn - Vereinsbetreuung
Marco Klingelhöfer