Sparte

interkulturell
Kulturvermittlung
Partizipation
Inklusion
politische Bildung
Soziokultur
Musik
Tanz
Theater
Literatur
Gedenkstätte
Darstellende Kunst

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen

Leistungen nach dieser Richtlinie können gewährt werden an Vereine,

  1. die Ihren Sitz im Bereich der Stadt Herborn haben,

  2. deren Mitglieder überwiegend Einwohner/innen der Stadt Herborn sind oder deren Vereinsname bzw. Tätigkeit einen klaren Bezug zur Stadt Herborn deutlich machen und

  3. die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind

  4. zu denen alle Herbornerinnen und Herborner Zugang haben.

Ausgeschlossen ist nach dieser Richtlinie die finanzielle Förderung von politischen Parteien oder vergleichbaren politischen Gruppierungen, Kirchen, religiös oder weltanschaulich geprägten Gruppierungen, unabhängig davon, ob sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, Fördervereinen, Feuerwehrvereinen, Interessengruppen, Dachverbänden.

In folgenden Bereichen können Fördermittel beantragt werden:

  1. Förderung zum Bau und zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen

  2. Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäude

  3. Nutzung städtischer Einrichtungen

  4. Gewährung von Jubiläumsgaben

  5. Förderung der Jugendarbeit

  6. Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit

Anträge nach diesen Richtlinien sind bis spätestens zum 31. März an den Magistrat der Stadt Herborn zu stellen. Dies kann schriftlich oder elektronisch über das von der Stadt Herborn zur Verfügung gestellte Vereinsportal erfolgen.

Mehr Informationen

Stadt Herborn - Vereinsbetreuung

Marco Klingelhöfer