Sparte

Bildende Kunst
Darstellende Kunst
Fotografie
Gedenkstätte
Klangkunst
Musik
Museum
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Zirkus
Performance

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Festival
Gastspiel
Konzert
Lesung
Projekte
Tagung
Veröffentlichung

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen
Musiker:innen
Komponist:innen
Bildende Künstler:innen
Darstellende Kulturschaffende

Förderberechtigt sind kulturtreibende Vereine oder einzelne Kulturschaffende mit Sitz und Aktivität in Gelnhausen. Ein Zusammenschluss von Personen ist bei der Antragstellung möglich

Als „Projekt“ gilt die Herstellung, Planung und/oder Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Konzerten, Ausstellungen, Aufführungen, Symposien) innerhalb eines begrenzten Zeitraumes sowie Publikationen, Kunstwerke oder Ähnliches zu kulturellen oder kulturhistorischen Themengebieten.

Die Projekte müssen direkten Bezug zu Gelnhausen bzw. seiner Geschichte haben und in der Stadt durchgeführt werden. Der Kulturausschuss entscheidet über die Förderfähigkeit und die Höhe der Förderquote.

Nicht förderfähig sind bauliche Investitionen, Ausflüge, Anschaffungen von Musikinstrumenten oder ähnliche Dinge. Ebenfalls nicht förderfähig sind Projekte mit vorwiegend kommerziellem Charakter.

Der Fördertopf enthält jährlich 10.000 €, die Fördersumme pro Maßnahme ist auf maximal 2.500 € begrenzt.  Antragstellung ist 2 mal jährlich möglich, jeweils bis zum 15. März und 15. August.

Die Anträge sind formlos schriftlich bei der Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadt Gelnhausen einzureichen. Die Abteilung erarbeitet eine Beschlussempfehlung zur Vorlage an den Kulturausschuss.
Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss aber bei Antragstellung angegeben werden.
Nach Durchführung des Projektes ist ein einfacher Kostenverwendungsnachweis sowie ein Beleg zur Durchführung des Projektes (Presseartikel, Fotos o.ä.) bei der Abteilung Kultur und Tourismus einzureichen.
Die Belege müssen bis zum 30. November des Antragsjahres eingereicht werden.

Mehr Informationen

Stadt Gelnhausen - Abteilungsleitung Kultourismus und Medien

Simone Grünewald