Es gelten folgende Voraussetzungen:
Gefördert werden können Vereine, Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes
Der Sitz der Organisation ist in der Regel in der Stadt Fulda
Das Projekt wird in der Stadt Fulda umgesetzt
Die Organisation ist mindestens ein Jahr aktiv und für jede Person nationalitätenübergreifend frei zugänglich
Die „Fuldaer Erklärung für eine Kultur der Wertschätzung“ muss anerkannt und im Auftreten bzw. den Aktivitäten auch gelebt werden.
An den geförderten Maßnahmen sind Ehrenamtliche maßgeblich beteiligt
Ein Eigenanteil ist erforderlich. Er kann auch in Form von nicht-geldwerten Leistungen erbracht werden (z.B. Raumnutzung,...)
Die Finanzierung der zu fördernden Maßnahme muss insgesamt als gesichert gelten.
Gefördert werden insbesondere:
Maßnahmen zur nachhaltigen und substantiellen interkulturellen Öffnung von Vereinen und Organisationen
Maßnahmen zu geschlechtsspezifischer Integrationsarbeit
Maßnahmen, die den Zusammenhalt von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund stärken, indem Möglichkeiten zur Begegnung und Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen geschaffen werden. Hierunter fallen zum Beispiel Aktivitäten, die ein gegenseitiges Verständnis zwischen Deutschen und Ausländer*innen fördern und das Interesse für Minderheiten in der Fuldaer Gesellschaft stärken.
Maßnahmen, die für einzelne Gruppen eine identitätsstiftende Funktion haben und dazu dienen, Defizite, die durch eine eigene Minderheitensituation entstanden sind, zu reflektieren und aufzuarbeiten.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Organisationen, die in Deutschland oder im Ausland als politische Parteien oder deren Gliederung aktiv sind, sowie Organisationen, die aufgrund verfassungsfeindlicher Bestrebungen als nicht förderungsfähig eingestuft werden. Ebenfalls ausgenommen sind kommunale Träger und Einzelpersonen.
Vereine, Initiativen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes können eine Förderung von 500 € bis zu 2.000 € für Projekte im Bereich Integration bekommen.
Förderfähig sind unter anderem:
Mittel für die Projektarbeit, z.B. Materialkosten, Gagen und Honorare für externe Partner, Kosten für Beratung und Fortbildungsmaßnahmen des Teams
Sachaufwendungen zur Selbstverwaltung des Projektes
Planung und Durchführung von nicht-kommerziellen Kultur- und Bildungsangeboten mit nicht ausschließlichem Freizeit- und Unterhaltungswert
Nicht förderfähig sind beispielsweise reine Baumaßnahmen, laufende Vereinskosten und reguläre Raummieten. Die Fachstelle für Vielfalt und Teilhabe kann hierhingehend bei der Raumsuche für einzelne Veranstaltungen unterstützen.
Die Antragsfrist endet jeweils zum 31.03. des Kalenderjahres.
Anträge werden in deutscher Sprache auf den vorbereiteten Formularen beim Amt für Jugend, Familie und Senioren eingereicht. Eine Projektbeschreibung und Kostenkalkulation muss beigefügt werden. Im Antrag muss die Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie Zweck, Ort, Zeit der Maßnahme ersichtlich sein.
Mehr Informationen
Magistrat der Stadt Fulda - Amt für Jugend, Familie und Senioren
Fachstelle Vielfalt und Teilhabe