Vereine, die
ihren Sitz seit mindestens einem Jahr in der Stadt Friedrichsdorf haben
allen interessierten Bürgern offenstehen
im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen als gemeinnützig anerkannt sind
nur für Sportvereine: dem Landessportbund Hessen oder einer vergleichbaren Organisation angehören
mindestens 30 Mitglieder haben
Folgende Zuschüsse können beantragt werden:
laufende Zuschüsse
Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung von Geräten und Instrumenten
Zuschüsse an Übungsleiter
Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen
Zuwendungen zu den Betriebskosten für Heizung, Beleuchtung, Wasser und Kanal
Bezuschussung besonderer nationaler und internationaler Veranstaltungen
Ehrengaben, Ehrenpreise und Repräsentationen
Teilnahme an Meisterschaften
Sportlerehrung
energiesparende Maßnahmen
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses muss bis spätestens 31. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres vorliegen.
Mehr Informationen
Kulturamt Friedrichsdorf
Sandra Rieke