Sparte

Literatur
Musik
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Digital
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Veranstalter:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Das Programm „Zur Bühne“ fördert außerunterrichtliche Theater-, Tanz und Musikprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren mit erschwertem Zugang zu Kultur- und Bildungsangeboten. Dabei muss der Schwerpunkt nicht allein auf Bühnenkunst liegen, sondern kann auch den handwerklichen wie technischen Bereich mit einbeziehen.

Einen Antrag auf Fördermittel können bei "Zur Bühne" nur selbstständig betriebene Theater oder Orchester stellen.

Als selbstständig betrieben gelten solche Theater oder Orchester, die grundsätzlich alle künstlerischen Entscheidungen in Eigenverantwortung treffen und überwiegend eigen produzierte dramatische Werke mit den von ihnen angestellten Künstler:innen realisieren und diese in einem laufenden Spielbetrieb im eigenen Haus präsentieren. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die Mitgliedstheater der INTHEGA, die ebenfalls aufgerufen sind, Anträge bei „Zur Bühne“ zu stellen. Die personellen Ressourcen und die Infrastruktur, die für die Abwicklung eines Projektes nötig sind, müssen gegeben sein.

Die Projektleitung und der/die Ansprechpartner:in sollten in der theaterpädagogischen Abteilung angestellt sein. Die Projektkoordination sowie die Projektabrechnung müssen über Mitarbeiter:innen des Theaters bzw. Orchesters erfolgen.

Im Programm „Zur Bühne“ gibt es vier verschiedene Formate, in denen die Theater und Orchester soziales und praxisorientiertes Lernen verbinden können.

Das Format „Schnuppertag“ soll einen eintägigen Einblick in die künstlerischen und praktischen, technische Arbeiten an den Theatern und Orchestern ermöglichen.

In dem Format „Workshop“ kann dieser Einblick vertieft werden.

In dem Format „Inszenierungsprojekt“ soll die gemeinschaftliche Erarbeitung eines Stückes im Vordergrund stehen.

Das Format „Ferienprogramm“ ermöglicht ein Kulturangebot für die Kinder und Jugendlichen in den Schulferien, dabei sind auch Festivalformate förderfähig. Die Formate können einzeln oder in Kombination beantragt werden.

Ziel sämtlicher Projekte ist es, den TeilnehmerInnen das Erlebnis zu vermitteln, kollektiv etwas zu erarbeiten, zu entwickeln oder herzustellen und zu präsentieren – mit der damit verbundenen hohen Anerkennung.  

Antragsfristen 2024:
15. Februar 2024 // 1. Mai 2024 // 1. Oktober 2024

Die Antragstellung erfolgt durch das Theater oder Orchester. Das antragstellende Haus muss sich zunächst auf der Förderdatenbank des Bundes registrieren: https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de/

Bitte beachten, dass der geplante Projektstart immer mindestens zwei Monate nach Fristende liegen sollte.

Mehr Informationen

Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester

Nora Friedrich (Projektleitung)