Sparte

Musik
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Digital
Kinder- & Jugendprogramme

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Hauptzielgruppe sind 7- bis 18-Jährige aus bildungsbenachteiligten Milieus. Mit bestimmten Formaten wird auch die Altersgruppe zwischen 3 und 6 Jahre angesprochen. Zu den Schwerpunktzielgruppen gehören Kinder und Jugendliche, deren Familien ein besonderes soziales oder finanzielles Risiko tragen, wodurch die Bildungschancen beeinträchtigt werden. Kinder aus Flüchtlingsfamilien bzw. Familien mit Migrationshintergrund werden mit inklusiven und integrierenden Ansätzen bedacht. POP TO GO wird aber auch im ländlichen Raum wirksam, wo durch die Strukturschwäche eine zusätzliche Benachteiligung für bereits betroffene Zielgruppen besteht.

Orientiert an dem empfundenen Status der Alltagskultur der Popularmusik setzt POP TO GO bei der ständigen Begleitung durch Popularmusik mitten im Leben eines jeden an. Innerhalb der Projekte des Programms werden Kinder und Jugendliche auf moderne und ansprechende Weise ihren Lebensgewohnheiten entsprechend eher leger abgeholt. Den lokalen Bündnissen stehen mit diesem Programm verschiedene Formate im Sinne eines Rahmenplanes zur Verfügung.

3 Fristen pro Kalenderjahr sind für die Antragstellung vorgesehen:

  • 1.10. für Projekte, die ab dem 1.1. des Folgejahres starten

  • 1.2. für Projekte, die ab dem 1.4. des laufenden Jahres starten (unter Vorbehalt verfügbarer Fördermittel)

  • 1.6. für Projekte, die ab dem 1.8. des laufenden Jahres starten (unter Vorbehalt verfügbarer Fördermittel)

Die Förder-Höchstgrenze liegt bei 60.000 € pro Bündnis pro Jahr.

Anträge müssen über die Online-Plattform Kumasta eingereicht werden.

Mehr Informationen

Bundesverband Popularmusik e. V.

Projektbüro