Sparte

Bildende Kunst
Literatur
Komposition
Musik

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Auftretende
Berufsanfänger:innen/Studierende
Autor:in
Bildende Künstler:innen
FLINTA*
Komponist:innen
Musiker:innen

Auf die 3 Residenzstipendien können sich Künstlerinnen und Künstler ohne Einschränkung des Alters oder des Wohnsitzes bewerben.

Residenzstipendien
Das Künstlerhaus Lauenburg schreibt jedes Jahr regulär 3 Aufenthaltsstipendien in den Bereichen Komposition, Literatur und Bildende Kunst aus und vergibt selbsttätig ein Stipendium im Bereich Bildende Kunst auf Einladung an einen/eine Künstler*in.

Arbeitsstipendium mit Kind
Seit 2022 vergibt das Künstlerhaus Lauenburg auch ein Arbeitsstipendium ohne Aufenthaltspflicht an Bewerber*innen mit Kind (0- 15 Jahre), die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf das Arbeitsstipendium können sich Künstler*innen jährlich wechselnd in den Bereichen Komposition, Literatur und Bildende Kunst ohne Einschränkung des Alters bewerben. Die Reihenfolge wurde zu Beginn per Los entschieden: 2023 Komposition (Lin Yang), 2024 Bildende Kunst, 2025 Literatur.

Kuratierte Gruppenausstellung mit einer Auswahl von Arbeiten der Stipendienbewerber*innen in der Stadtgalerie Künstlerhaus Lauenburg

Das Künstlerhaus Lauenburg möchte einer größeren Anzahl an Künstler*innen, Autor*innen und Komponist*innen mehr Sichtbarkeit und Teilhabe ermöglichen, sowie den Aufwand wertschätzen, den sie in den Bewerbungsprozess investieren.
Da die Zahl an Bewerber*innen auf 4 Stipendienplätze jedes Jahr wächst, das Künstlerhaus Lauenburg derzeit aber nicht mehr Stipendien anbieten kann, werden wir ab 2024 ein neues Format ausprobieren: eine Gruppenpräsentation mit ausgewählten Arbeiten von Bewerber*innen unter wechselnder kuratorischer Leitung. 

Der Aufenthaltszeitraum für die Stipendiat*innen im Künstlerhaus Lauenburg beträgt 4 Monate von Mitte Mai bis Mitte September.

Die Dauer des Arbeitsstipendiums beträgt ebenfalls 4 Monate von Mitte Mai bis Mitte September.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt jeweils durch eine Fachjury.

Umfang der Förderung
Im Rahmen der Förderung erhält die/der Stipendiat*in für den Stipendienzeitraum einen monatlichen Zuschuss von 1000€ netto (betrifft Residenzstipendien, Arbeitsstipendium und „Stipendium auf Einladung“).

Das Residenzstipendium beinhaltet freie Wohnungs- und Ateliernutzung. Stromversorgung für Wohnung und Atelier, Internet sowie Telefonie im deutschen Festnetz sind ebenfalls kostenlos.

Bewerbung und Auswahlverfahren
Um Aufnahme in das Künstlerhaus Lauenburg können sich professionelle deutsche und internationale Künstler*innen, Autor*innen (Veröffentlichung in deutscher Sprache) und Komponist*innen bewerben.

Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Künstler*innen, Autor*innen und Komponist*innen, die zum Antrittszeitpunkt des Stipendiums noch studieren, ein anderes Stipendium erhalten oder in den vergangenen drei Jahren bereits ein Stipendium des Landes Schleswig-Holstein erhalten haben.

Die Bewerbungsfrist für 2024 ist bereits abgeschlossen. Das Bewerbungsverfahren für 2025 wird voraussichtlich im Herbst 2024 sein.

Mehr Informationen

Künstlerhaus Lauenburg und Stadtgalerie Künstlerhaus Lauenburg