Sparte

Bildende Kunst
Fotografie

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Veröffentlichung

Antragstellende

Museen
Veranstalter:innen
Vereine / Stiftungen / Kirchen
FLINTA*
Bildende Künstler:innen
Berufsanfänger:innen/Studierende

Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.

Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines jungen Künstlers oder einer jungen Künstlerin handeln. Die Künstler*innen sollten nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien sein.

In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.

Antragsunterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag

  • Konzept der Ausstellung (Gestaltung, Anzahl der Werke etc.)

  • Konzept des Kataloges

  • Kalkulation der Ausstellungskosten

  • Kalkulation der Herstellungskosten des Kataloges (Verlagskalkulation, wenn möglich)

  • Kurzbiographie / Künstlerischer Werdegang des Künstlers oder der Künstlerin

  • Bilddokumentation der Arbeiten des Künstlers oder der Künstlerin,
    Links zu Online-Inhalten

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Ausstellungsträgers

Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 40.000 €. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.

Die Stiftung schreibt den Ausstellungs- und Katalogförderpreis jährlich im Frühjahr aus. Einsendeschluss ist am 15. September des jeweiligen Jahres.

Mehr Informationen

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Dr. Ingomar Lorch