Sparte

Performance
Tanz
Theater
Darstellende Kunst
Musik
Komposition

Veranstaltungstyp

Konzert
Projekte
Finanzen
Produktion

Antragstellende

Auftretende
FLINTA*
Komponist:innen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Kulturschaffende aus den Bereichen Theater, Tanz, Performance und Musik.

Die Darstellenden Künste sind im Hinblick auf ihre Produktions- und Darstellungsformen
komplex und infolge dessen auf besondere Arbeitsbedingungen angewiesen. Dynamische
Entwicklungen der künstlerischen Arbeitsweisen kennzeichnen das Umfeld und sorgen für
stetige Bewegung in ästhetischer, formaler und partizipativer Hinsicht. Die hierfür notwendige
strukturelle und finanzielle Kontinuität ist jedoch häufig eine Herausforderung.

Antragsberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler und Ensembles der Musik, bei denen das kommerzielle Interesse nicht im Vordergrund steht und die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben oder deren kontinuierliches künstlerisches Wirken seinen zeitlichen und örtlichen Schwerpunkt in Wiesbaden hat. Bei Anträgen von Ensembles/Gruppen müssen mindestens 50 % der Ensemble-/Gruppenmitglieder diese Voraussetzungen erfüllen.


Antragsberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler und Ensembles, bei denen das kommerzielle Interesse nicht im Vordergrund steht und die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben oder deren kontinuierliches künstlerisches Wirken seinen zeitlichen und örtlichen Schwerpunkt in Wiesbaden hat.

Die Konzeptionsförderung ist auf zwei Jahre angelegt und soll produktionsunabhängig bei Vorhaben unterstützen, die einer langfristigeren, kontinuierlicheren Förderung bedürfen. Neben der finanziellen Förderung unterstützt das Kulturamt Wiesbaden alle geförderten Künstlerinnen und Künstler auch mit Rat und Know-How.

Es werden Vorhaben aus allen Bereichen der darstellenden Künste gefördert, deren
Umsetzung aus der Natur der Sache heraus einer langfristigeren, kontinuierlichen Förderung
bedarf. Förderungswürdig sind insbesondere Vorhaben, die einen oder mehrere der
folgenden Schwerpunkte setzen:

  • Professionalisierung und Profilierung der künstlerischen Arbeit und ihrer öffentlichen
    Wahrnehmung, insbesondere durch die Erprobung und Integration zeitgemäßer
    ästhetischer Perspektiven und neuer künstlerischer Formate

  • Professionalisierung und Profilierung der organisatorischen Strukturen, insbesondere
    im Hinblick auf Diversität und Digitalität

  • Aufbau von regionalen und überregionalen Produktionsnetzwerken

  • Aufbau und/ oder Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen überregionalen
    Theatern und/ oder Regisseurinnen oder Regisseuren

  • Aufbau und/ oder Vertiefung der Zusammenarbeit mit künstlerischem Nachwuchs

  • Entwicklung eines professionellen Vermittlungs- und Kommunikationskonzepts,
    insbesondere zur Ansprache neuer Zielgruppen und zur gleichberechtigten Teilhabe
    aller Bevölkerungsgruppen

  • konzeptionelle künstlerische Arbeit unter besonderer Berücksichtigung von
    regionalen Gegebenheiten und Herausforderungen der Stadtgesellschaft

Es werden Vorhaben aus allen Bereichen der Musik gefördert, deren Umsetzung aus der Natur der Sache heraus einer langfristigeren, kontinuierlichen Förderung bedarf.

Förderungswürdig sind insbesondere Vorhaben, die einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte setzen:

• Entwicklung von Konzepten zur Ansprache neuer Zielgruppen und zur gleichberechtigten Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen

• Aufbau und/ oder Vertiefung der Zusammenarbeit mit künstlerischem Nachwuchs

• Aufbau und/ oder Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen regionalen und überregionalen Akteurinnen und Akteuren

• Entwicklung und Ausbau spartenübergreifender Formate

• Entwicklung neuer Veranstaltungsformate

• Weiterentwicklung der eigenen künstlerischen Arbeit, z.B. durch Erarbeitung und Produktion neuer musikalischer Werke und/oder Tonträger

• Formation und Etablierung neuer Ensembles

Die Durchführung von Veranstaltungsreihen oder einzelnen Konzerten wird nicht über die Konzeptionsförderung gefördert.

Bis zur Antragsfrist am 03.03.2024 muss der Antrag auf dem Förderportal des Kulturamtes

Wiesbaden https://kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden/ hochgeladen werden.

Im Bereich der darstellenden Künste kann eine maximale Fördersumme von 20.000 Euro auf maximal zwei Jahre gewährt werden. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung.

Im Bereich Musik kann eine maximale Fördersumme von 10.000 Euro für Ensembles/ Bands und von 5.000 Euro für Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler auf maximal 12 Monate gewährt werden. Die
Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung.

Mehr Informationen

Kulturförderung Kulturamt Wiesbaden

Doris Scheuerling