Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Festival
Konzert
Kooperationen
Produktion
Tour
Veröffentlichung
Projekte

Antragstellende

Komponist:innen
Musiker:innen
Veranstalter:innen
Produzent:innen

Antragsberechtigt für das Programm Internationale Exportförderung für Musikunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie selbständige Akteur:innen der deutschen Musikwirtschaft – darunter Labels, Managements, Agenturen, Verlage, Produzent:innen, unternehmerisch tätige Künstler:innen und weitere Dienstleistungsunternehmen mit internationaler Ausrichtung. Mit ihrer Tätigkeit sind die Antragsstellenden am internationalen Aufbau von Künstler:innen aus Deutschland maßgeblich beteiligt. 

Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer und nachhaltiger Exportansatz, dessen Umsetzung durch das beantragte Maßnahmenpaket gezielt unterstützt wird. Die Antragstellung erfolgt auf ein Gesamtvorhaben, in dem verschiedene Maßnahmenarten passend zur jeweiligen individuellen Exportstrategie kombiniert werden können. Beim Repertoire der Künstler:innen, die durch die Exportmaßnahmenförderung beim internationalen Karriereaufbau unterstützt werden, handelt es sich überwiegend um eigene bzw. neugeschaffene Musikwerke.

Gefördert werden Maßnahmen, die Bestandteil einer ausgereiften Exportstrategie des Unternehmens für die internationale Positionierung ihrer Künstler:innen aus Deutschland sind. Die geförderten Aktivitäten dienen der Vermarktung ihrer Künstler:innen, der Marktanalyse, der Kontaktanbahnung und der strategischen Kommunikation in neuen Zielregionen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Reisen und Teilnahme an internationalen Branchenevents, Showcase-Festivals im Bereich Musik, Filmmusik und Synch zur Markterkundung, Netzwerkpflege oder Geschäftsanbahnung. 

  • Die Organisation von kreativen Produktions- und Kooperationsformaten, in denen Künstler:innen, Autor:innen und Produzent:innen in internationaler Besetzung gemeinsam an neuen Werken arbeiten, langfristige Kooperationen eröffnen und internationale Netzwerke aufbauen, wie z. B. Promotion-Auftritte (Showcases) und Songwriting Camps im Ausland.

  • Kommunikations- und PR-Maßnahmen im Zielland, sofern diese im Zusammenhang mit konkreten Exportmaßnahmen stehen und der Markterschließung oder Netzwerkbildung dienen (z. B. Social Media-Kampagnen, Medienkooperationen, gezielte Pressearbeit).

  • Einsatz externer Dienstleister:innen, z. B. für internationales Booking, PR, Produktion oder Veranstaltungsorganisation vor Ort. 

Nicht förderfähig ist die Organisation von allgemeinen Publikumskonzerten oder Touren, die nicht im Rahmen der B2B-Exportaktivitäten des Unternehmens stattfinden.

Gefördert werden können in direktem Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehende Ausgaben für:

  • Raummiete inkl. VA-Versicherung

  • Backline-Miete, sonstiges technisches Equipment 

  • Honorare für externe Agenturen / Dienstleister (PR, Booking, Technik, Produktion)

  • Presse- und PR-Maßnahmen

  • Werbung und Marketing (Off- und Online)

  • Grafik- und Druckkosten

  • Übersetzungskosten, Dolmetscher, Visagebühren

  • GEMA-Gebühren, KSK, o. ä.

  • Reisekosten für Künstler:innen plus max. drei Begleitpersonen (z. B. Management/PR/Technik), gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Auslandsreisekostenverordnung (ARVVwV)

  • Akkreditierungskosten 

  • Künstlergagen unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Honoraruntergrenzen

  • Ggf. Personalausgaben, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens stehen (maximal 15 % der Gesamtausgaben)  

Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.   

Der Förderanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Mit steigender Höhe der Gesamtausgaben nimmt der Förderanteil ab. Bei Gesamtausgaben in Höhe von 1.000 € beträgt der maximal mögliche Förderanteil 60% der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil (einschließlich eventueller Drittmittel) beträgt mindestens 40%.


Ab Gesamtausgaben in Höhe von 50.000 EUR beträgt der maximal mögliche Förderanteil 40% der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil (einschließlich eventueller Drittmittel) beträgt mindestens 60%.

Die beantragte Fördersumme darf 60% der Gesamtausgaben und den maximalen Förderbetrag in Höhe von 20.000 EUR nicht übersteigen. 

Mehr Informationen

Initiative Musik

Julia Waldmann