Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen, Künstler:innenensembles sowie auch Autor:innen (nachfolgend: ‚Künstler:innen’). Die Antragsteller:innen müssen über einen Wohn-/Firmensitz in Deutschland verfügen (Bei einer Band mindestens 50% der Mitglieder).
Es gibt mit der 60. Förderrunde eine grundsätzliche Neuerung:
Der Antrag kann
zusammen mit einem oder mehreren der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft mit Sitz (Registrierung) im europäischen Wirtschaftsraum gestellt werden:
Künstler:innenmanagements
Künstler:innenagenturen
Musikproduzent:innen
Musikverlage
Hersteller Audio- bzw. audiovisueller Aufnahmen
Tournee- und Konzertveranstalter:innen
Die Antragstellung durch Künstler:innen setzt in diesem Fall die Mitantragstellung durch zumindest einen der aufgeführten Unternehmer der Musikwirtschaft voraus.
oder
Allein als selbstvermarktende Künstler:in oder als Vertretung einer Band bzw. Ensemble gestellt werden. In diesem Fall ist die Voraussetzung für die Antragstellung ein Nachweis der Professionalität der antragstellenden Künstler:innen. Im Fokus der Förderung stehen auch hier Künstler:innen, die bereits erste Erfolge am Musikmarkt erzielt und sich damit eine erkennbare substantielle Perspektive für ihre weitere Entwicklung geschaffen haben.
Weitere Informationen zu den Neuerungen und der Antragstellung: https://www.initiative-musik.de/wp-content/uploads/2023/03/Kuenstler-innenfoerderung_im_Ueberblick.pdf
Gefördert werden
Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten
Audio- und audiovisuelle Aufnahmen
Herstellung von Ton- und Bildtonträgern
Digitalisierung
Promotion- und Marketingmaßnahmen
Konzertauftritte von Künstler:innen im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen
die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases
jeweils einschließlich der Personalkosten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Inhalten stehen. Das Projekt kann aus einzelnen oder mehreren der vorstehenden Punkte bestehen.
Bei den Darbietungen bzw. Aufnahmen der antragstellenden Künstler:innen sollte es sich in erster Linie um neugeschaffene Original Musikwerke handeln.
Nicht förderberechtigt sind Projekte, an denen mittelbar oder unmittelbar Unternehmen der öffentlichen Hand und/oder Rundfunk- und Fernsehunternehmen beteiligt sind.
Antragsphase der 63. Förderrunde: 20. September bis 11. Oktober 2023
Projektlaufzeit: 11. Dezember 2023 – 15. Dezember 2024
Die Antragsphasen für 2024 finden Sie hier oder unter: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnen/ sobald diese veröffentlicht wurden.
Der Förderanteil liegt ab 2023 wieder bei 40 % bis 60% der Gesamtkosten.
Weitere Informationen: https://www.initiative-musik.de/wp-content/uploads/2023/03/Kuenstler-innenfoerderung_im_Ueberblick.pdf
In der Aufzeichnung von unserem Infocall vom 20. Dezember 2022 führen wir durch die Antragsstellung und erklären die Neuerungen ab der 60. Förderrunde:
Mehr Informationen
Initiative Musik
Telefonische Beratungszeiten Mo bis Do 14:00 bis 17:00 Uhr, Fr 10:00 bis 13:00 Uhr