Antragsberechtigt sind natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Antragsstellende sollten über spezifische Tätigkeitserfahrungen verfügen und möglichst die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft planen bzw. bereits vollzogen haben. Dies schließt regionale Popfördereinrichtungen und Verbände der Musikwirtschaft in Deutschland mit ein.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt
Das Förderprogramm Infrastrukturprojekte dient der Förderung und dem Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz.
Durch das Programm sollen zudem in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für die Popularmusik und den Jazz gestärkt, aufgebaut und entwickelt werden.
Gefördert werden insbesondere
Aktivitäten, die in Zusammenarbeit mit regionalen oder bundesweiten Akteuren der Musikbranche umgesetzt werden und die Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene in Deutschland vorantreiben und fördern;
Aktivitäten und Projekte, die nachhaltige Strukturen für Künstler:innenaufbau und
-entwicklung schaffen, wie z.B. Mentoring und Workshops;Austauschformate, die durch Kommunikation und Vernetzung Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen. Dies können beispielsweise Kommunikationsforen wie auch Onlinebörsen, aber auch qualifizierende bzw. Wissen schaffende und vermittelnde Aktivitäten sein;
Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen, die wissenschaftliche Daten zur Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland erheben, diese neutral analysieren und die öffentlich zur Verfügung gestellt werden;
Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit (Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, Diversität etc.);
Aktivitäten und Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft in Deutschland fördern (sowohl ökologisch als auch strukturell und finanziell);
Anerkennungen für besondere musikwirtschaftlich und -kulturelle Leistungen, die Nachahmer:innen motivieren, beispielgebend arbeiten und strukturpolitische Effekte (kommunale und Landesebene oder Bundesebene) für die Musikbranche erzielen;
andere, dem Aufbau und Ausbau von Strukturen dienliche Projekte, die im Bereich des Programmzwecks liegen.
Die Antragsphasen finden Sie unter https://www.initiative-musik.de/infrastruktur/
Bei regionalen Infrastrukturprojekten beträgt die Förderung max. 75% der jeweiligen Gesamtausgaben pro Projekt. Der nachgewiesene Anteil an Eigenmitteln und Drittmitteln von anderen öffentlichen (regionalen bzw. kommunalen) Fördergebern und privaten Sponsoren muss mindestens 25% betragen. Es muss auf jeden Fall ein öffentlicher Fördergeber auf Landes-, Regional- oder Kommunalebene beteiligt sein. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 50.000 Euro pro Jahr beschränkt.
Bei bundesweiten Infrastrukturprojekten liegt die maximale Förderquote bei 75% der jeweiligen Gesamtausgaben und einem nachgewiesenen Eigenanteil von mindestens 25%. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 80.000 Euro pro Jahr beschränkt.
Kein:e Antrag- bzw. Mitantragsteller:in, einschließlich rechtlich selbständiger Tochterunternehmen bzw. verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 Aktiengesetz, soll pro Jahr Nutznießer:in von Förderbeträgen der Initiative Musik von mehr als 150.000 EUR sein.
Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von unter 10.000 EUR finden in der Regel keine Berücksichtigung.
Die Fördermittel werden im Verlauf des Förderzeitraums an die Projektträger ausgezahlt. Ausgezahlt werden zunächst 90% der bewilligten Mittel. Dabei werden die letzten 10% des Förderbetrages nach Erhalt des Verwendungsnachweises (vgl. IX. Schlussprüfung) und Feststellung eines positiven Prüfergebnisses ausgezahlt (Einbehalt).
Der Förderantrag ist online über das entsprechende Förderportal der Initiative Musik einzureichen. Die Bescheidung von Anträgen erfolgt bis zu dreimal im Jahr. Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben
Mehr Informationen
Initiative Musik
Christiane Müller & Susanne Pfarr (Projektmanagement und Strukturförderung)