Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus der Musikwirtschaft sowie Einzelunternehmer:innen, die in Deutschland ansässig sind und über keine Dependancen / Vertretungen in dem Zielland verfügen. Ihre professionelle Tätigkeit ist unmittelbar mit der Förderung deutscher Künstler:innen verbunden (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe).
DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Durch das Förderprogramm sollen die Unternehmen bei ihren Exportaktivitäten unterstützt und damit die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im Ausland gestärkt werden.
Gefördert werden Aktivitäten und Maßnahmen, die Bestandsteil einer ausgereiften Exportstrategie des Unternehmens sind, z.B.
die Organisation von eigenen internationalen oder international ausgerichteten Showcases und Promo-Events,
die gezielte Platzierung deutscher Acts auf ausgewählten, branchenrelevanten Festivals und Clubs im Ausland,
die Durchführung international ausgerichteter Marketing- und PR-Kampagnen für die Positionierung ihrer Künstler:innen,
internationale oder international ausgerichtete Songwriting-Camps.
Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind.
Gefördert werden können in direktem Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen stehende Ausgaben für:
Raummiete inkl. VA-Versicherung
Backline-Miete, sonstiges technisches Equipment
Honorare für externe Agenturen/Dienstleister (PR, Booking, Technik, Produktion)
Presse- und PR-Maßnahmen
Werbung und Marketing (Off- und Online)
Grafik- und Druckkosten
Übersetzungskosten, Dolmetscher, Visagebühren
GEMA-Gebühren, KSK, o.ä.
Reisekosten für Künstler:innen plus max. zwei Begleitpersonen (z.B. Management/PR/Technik), gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Auslandsreisekostenverordnung (ARVVwV).
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist außerdem auf Diversität und Inklusion zu achten.
Antragsberechtigte Unternehmen können bis spätestens acht Wochen vor Projektbeginn einen Antrag einreichen. Anträge für DO! Export werden laufend bearbeitet.
Die Unternehmen erhalten eine Förderung ihrer im Finanzierungsplan kalkulierten Bedarfe in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die beantragte Fördersumme darf 75% der Gesamtausgaben und den maximalen Förderbetrag in Höhe von 10.000 EUR nicht übersteigen.
Projekte, deren Gesamtausgaben unter 3.000 EUR liegen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Fördermittel werden nach Abschluss eines Fördervertrags im Verlauf des Förderzeitraums an die Projektträger ausgezahlt. Ausgezahlt werden zunächst bis zu 90 % der bewilligten Mittel. Die letzten 10 % des Förderbetrages werden nach Erhalt des Verwendungsnachweises (vgl. VII Schlussprüfung) und Feststellung eines positiven Prüfergebnisses ausgezahlt (Einbehalt).
Antragstellende Unternehmen dürfen das Förderprogramm DO! Export maximal zweimal innerhalb eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
Der Projektzeitraum wird je Projekt individuell festgelegt und darf maximal 6 Monate betragen.
Das Antragsformular ist zunächst vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zum antragsstellenden Unternehmen, zur Ausgangssituation, zur Zielsetzung und zu den geplanten Maßnahmen. Zusätzlich ist dem Antrag ein Ausgaben- und Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage), der als Grundlage für die Berechnung der Fördersumme dient, anzuhängen. In dem Ausgaben- und Finanzierungsplan muss die:der Antragsteller:in die projektbezogenen Ausgaben, den möglichen Eigenanteil seitens der:des Antragstellers:in, etwaige Drittmittel und die beantragte Fördersumme realistisch und plausibel darstellen.
Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen fünf Werktagen nachgeliefert werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/do-export/programmbeschreibung/
Mehr Informationen
Initiative Musik
Natascher Bader / Projektleitung Export / Beratungszeiten Mo-Do 10-15 Uhr