Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Finanzen
Konzert
Open Air
Festival

Antragstellende

Veranstalter:innen

Im Rahmen der Pilotrunde werden gezielt Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind bzw. deren Durchführung gefährdet ist.

Lärmemissionen durch Musikspielstätten und Festivals sind besonders in urbanen Räumen ein sensibles Thema. Sie können als Belastung wahrgenommen und als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden – oft ein Grund für Konflikte.

Das Bundesschallschutzprogramm, initiiert als Pilotprogramm, setzt genau hier an: Es unterstützt besonders betroffene Spielstätten und Festivals dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Schallemissionen umzusetzen. Dadurch werden bestehende Konflikte entschärft und langfristig tragfähige Lösungen geschaffen.

Unser Ziel: Den Fortbestand dieser wichtigen Kulturorte sichern – für ein lebendiges Musik- und Veranstaltungsangebot ohne vermeidbare Einschränkungen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert das Bundesschallschutzprogramm mit 3 Mio. Euro. Die Umsetzung erfolgt durch die Initiative Musik in mit fachlicher Begleitung der LiveMusikKommission.

Im Rahmen der Pilotrunde werden gezielt Musikclubs mit einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher:innen sowie Festivals unterstützt, die aufgrund erheblicher Lärmbeschwerden von einer Schließung bedroht sind bzw. deren Durchführung gefährdet ist. Für die Auswahl wird die Expertise von Verbänden und Netzwerken der Livemusikbranche herangezogen. Um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen wirken, werden sie schließlich durch eine Fachperson im Bereich Akustik und Schallschutz geprüft und priorisiert. Ziel ist, dass die Clubs und Festivals der ersten Förderrunde nach erfolgreicher Umsetzung gestärkt aus dem Modellprojekt hervorgehen und langfristig geschützt sind.


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Initiative Musik

Max Wernicke (er/ihm) Projektmanagement Bundesschallschutzprogramm