Antragsberechtigt sind ausübende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.
Die Antragsteller:innen sollten eine international ausgerichtete Strategie sowie eine ausreichend professionelle Struktur aufweisen können. Bei dem Repertoire sollte es sich in erster Linie um eigene Musikwerke handeln.
Der Fokus der Förderung liegt auf Touren in absatzstarken Zielmärkten wie den USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien sowie Europa, insbesondere Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten und die nordischen Länder. Weitere Länder kommen unter Umständen als Zielmärkte in Betracht, sofern dort Tonträgerveröffentlichungen oder sonstige nachhaltige marktbereitende Aktivitäten nachgewiesen werden können.
Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit max. 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.
Es sollte sich bei der Förderung möglichst nicht nur um einen einzelnen Auftritt handeln. Die Chancen auf eine Förderung erhöhen sich, wenn daneben weitere Aktivitäten, wie z. B. Anschlusskonzerte oder breitere Promotionsaktivitäten stattfinden.
Finden im Rahmen von internationalen Touren auch einzelne Auftritte in Deutschland statt, ist die Tour nur dann förderungsfähig wenn davon max. 40 % der Auftritte im Inland stattfinden.
Der Antrag muss spätestens 5 Wochen vor Beginn der Tour eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch oder per Fax (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin / Faxnummer (030) 531 475 45-199).
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die rechtzeitig vollständig vorliegen.
Für Internationale Touren kann ein Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung beantragt werden.
Die beantragte Fördersumme darf 50 % (Covid-19 Anpassung für Projekte zwischen Juli 2020 und Juni 2021: 90 % // für Projekte zwischen Juli 2021 und Dezember 2021: 75 %) der Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Die Höhe der bewilligten Fördersumme richtet sich nach der Höhe der ungedeckten Ausgaben, mit einem maximalen Förderbetrag, der vom Zielterritorium sowie von der Anzahl der Tourtermine wie folgt abhängt:
Für internationale Touren mit bis zu fünf Auftritten bzw. für die ersten fünf Auftritte einer längeren Tour kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu
600 Euro pro förderfähiger Person im europäischen Ausland;
1.200 Euro pro förderfähiger Person im außereuropäischen Ausland
beantragt werden.
Bei Touren, die mehr als fünf Termine beinhalten, kann für maximal zehn zusätzliche Auftritte ein Zuschuss pro Auftritt in Höhe von bis zu
100 Euro pro förderfähiger Person und pro Auftritt im europäischen Ausland;
150 Euro pro förderfähiger Person und pro Auftritt im außereuropäischen Ausland
beantragt werden.
Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person/Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) und eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band anzuhängen.
Nach Online-Einreichung ist der Antrag inkl. Anhänge, ausgedruckt und unterschrieben, postalisch an die Initiative Musik zu senden:
Initiative Musik gGmbH
Export- und Internationale Tourförderung
Friedrichstr. 122
10117 Berlin
Mehr Informationen
Initiative gGmbH
Julia Waldmann, Projektmanagement Export-/Tourförderung