Veranstalter*innen aus dem Bereich Literatur sowie Literaturvermittlung.
Was wird gefördert?
Die Förderung ist möglich für Projekte, die Sie noch 2024 umsetzen und die derzeit noch nicht geplant bzw. veröffentlicht wurden. Als Projekt kommen Literaturveranstaltungen und nach Rücksprache auch andere Projektideen im Bereich Literaturvermittlung infrage. Digitale Formate sind zulässig.
Was wird nicht gefördert?
Publikationen, Eigenhonorare und Personalkosten sind nicht förderfähig.
Förderantrag stellen
Um Fördermittel zu beantragen, füllen Sie das Antragsformular aus, schreiben Sie eine Kurzbeschreibung zum geplanten Projekt und schicken Sie beides an Anne Harres (harres@hessischer-literaturrat.de). Nach Prüfung des Förderantrags erhalten Sie eine Förderzusage oder -absage. Eine Abgabefrist gibt es nicht. Anträge können gestellt werden, bis die Fördermittel erschöpft sind. Die Projekte stellt der Literaturrat auf seiner Website und Social-Media-Kanälen vor.
Sie können Förderanträge für eine maximale Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro stellen (niedrigere Fördersummen sind möglich). Der finanzielle Eigenanteil sollte bei 50% liegen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Eigenanteil niedriger ausfallen (bitte Begründung beilegen).
Projektumsetzung
Der Projektabschluss und die Abrechnung muss 2024 erfolgen
In 2024, Projektabschluss und die Abrechnung muss 2024 erfolgen.
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