Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen. Antragsberechtigt sind beispielsweise:
Heimatvereine
Musik- und Blaskapellen
Trachten- und Volkstanzvereine
Fastnachtsvereine
Schützenvereine
Backhausvereine
Kirmesvereine
sonstige gemeinnützige Vereine, die hessisches Brauchtum, Tradition, Mundart oder Fastnacht pflegen
Mit der Brauchtumsförderung unterstützt die hessische Landesregierung Vereine dabei, ihre Ideen und Projekte umzusetzen.
Gefördert werden können unter anderem:
Öffentliche Veranstaltungen und Aktionen zur Pflege regionaler Bräuche, beispielsweise Volkstanzveranstaltungen,
Initiativen zur Bewahrung und Vermittlung von Mundart und Dialekt,
Maßnahmen und Anschaffungen zur Organisation und Durchführung von Fastnachtsveranstaltungen,
Bildungsangebote sowie Veranstaltungen und Projekte zur Weitergabe von regionalen Traditionen,
Mundart-, Trachten- oder Fastnachtsvereine, aber auch Schützenvereinigungen oder Musikkapellen
…und vieles mehr.
Hier finden Sie die Förderrichtlinie.
Hier finden Sie das Antragsportal.
Der Förderantrag ist ausschließlich digital bis zum 15. September eines Jahres für das laufende Kalenderjahr über ein Onlineportal beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zu stellen
Mehr Informationen
Geschäftsstelle Heimatförderung Fragen zu Förderung, Verfahren und Antragstellung
Mathias Trümner