Sparte

Heimat und Brauchtum

Veranstaltungstyp

ländlicher Raum
Landesprogramm
Projekte

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Amateurbereich
Veranstalter:innen

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen. Antragsberechtigt sind beispielsweise:

  • Heimatvereine

  • Musik- und Blaskapellen

  • Trachten- und Volkstanzvereine

  • Fastnachtsvereine

  • Schützenvereine

  • Backhausvereine

  • Kirmesvereine

  • sonstige gemeinnützige Vereine, die hessisches Brauchtum, Tradition, Mundart oder Fastnacht pflegen

Mit der Brauchtumsförderung unterstützt die hessische Landesregierung Vereine dabei, ihre Ideen und Projekte umzusetzen.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Öffentliche Veranstaltungen und Aktionen zur Pflege regionaler Bräuche, beispielsweise Volkstanzveranstaltungen,

  • Initiativen zur Bewahrung und Vermittlung von Mundart und Dialekt,

  • Maßnahmen und Anschaffungen zur Organisation und Durchführung von Fastnachtsveranstaltungen,

  • Bildungsangebote sowie Veranstaltungen und Projekte zur Weitergabe von regionalen Traditionen,

  • Mundart-, Trachten- oder Fastnachtsvereine, aber auch Schützenvereinigungen oder Musikkapellen

  • …und vieles mehr.

Hier finden Sie die Förderrichtlinie.

Hier finden Sie das Antragsportal.

Der Förderantrag ist ausschließlich digital bis zum 15. September eines Jahres für das laufende Kalenderjahr über ein Onlineportal beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zu stellen

Mehr Informationen

Geschäftsstelle Heimatförderung Fragen zu Förderung, Verfahren und Antragstellung

Mathias Trümner