Förderrichtlinie: Filmfoerderrichtlinie.pdf
Die Förderung soll die Attraktivität des Film- und Medienstandortes Hessen erhöhen, indem sie die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertiger Filme und Serien unter maßgeblicher hessischer Beteiligung für Kino, TV und VoD aller Genres und Formate und von sonstigen förderungswürdigen audiovisuellen Medienprojekten sowie die hiesige Film-, Kino- und Festivalkultur stärkt.
Das Ziel der Förderung ist die Entwicklung, Pflege und Stärkung einer von Qualität geprägten, vielfältigen Kulturlandschaft in Hessen sowie die Positionierung des Film- und Medienstandortes Hessen im nationalen und internationalen Wettbewerb. Die Förderung leistet damit einen wichtigen Stand: 08.03.2022 4 Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Gründung, Fortentwicklung oder Ansiedlung von Film- und Medienunternehmen in Hessen.
Dabei soll die Diversität, Inklusion und Gleichberechtigung von Film- und Medienschaffenden in angemessenem Umfang gewährleistet und auf faire Arbeitsbedingungen unter sozialverträglichen Standards unter Einhaltung der Branchentarifverträge hingewirkt werden. Die Fördernehmerinnen und Fördernehmer sind zudem angehalten, ökologische Standards zu beachten. Dabei sollen insbesondere wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der ökologischen Nachhaltigkeit („Grüner Film“) eingesetzt werden, um eine deutlichere Reduzierung des CO2-Ausstoßes und sonstiger umweltschädigender Emissionen zu erreichen.
Verschiedene Förderbereiche:
STOFFENTWICKLUNG UND PRODUKTIONSVORBEREITUNG
PRODUKTION
HESSISCHER NACHWUCHS
VERLEIH UND VERTRIEB
KINO-INVESTITIONSFÖRDERUNG
FESTIVALS, VERANSTALTUNGEN UND REIHEN
MEDIEN
SONSTIGE MASSNAHMEN
BRANCHENQUALIFIZIERUNG, WEITERBILDUNG UND AUTOR*INNENSTIPENDIUM
Nicht gefördert werden Industrie-, Werbe- oder Imagefilme o.ä. Projekte.
Die Förderung wird zweckgebunden für die Finanzierung der geförderten Maßnahme gewährt und als Zuschuss oder bedingt rückzahlbares, zinslosen Darlehen vergeben. Die Zuwendungen werden bei Förderungen bis 5.000,00 Euro als Festbetragsfinanzierung, darüber hinaus als Anteilsfinanzierung gewährt. Bei jährlich wiederkehrenden Filmfestivals kann in geeigneten Fällen die Zuwendung als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Ein geeigneter Fall liegt vor, wenn das Filmfestival hinsichtlich seiner inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Struktur wie in den Vorjahren konzipiert ist und daher zu erwarten ist, dass die geplanten Einnahmen und Ausgaben keiner großen Schwankung unterliegen.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bis auf die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen noch nicht begonnen sein.
Alle Fristen und Termine hier: Einreichtermine & Jurysitzungen (hessenfilm.de)
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