Sparte

spartenübergreifende Kunst
Kulturvermittlung
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Tanz
Theater
Inklusion

Veranstaltungstyp

Finanzen
Kulturelle Bildung
Produktion
Workshop
Kinder- & Jugendprogramme
Ausstellung
Projekte

Antragstellende

Auftretende
Amateurbereich
Berufsanfänger:innen/Studierende
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
FLINTA*
Komponist:innen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Es werden in allen Förderbereichen vorrangig solche Projekte gefördert, die einen gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Charakter aufweisen. Die Zielgruppe ist in allen Projekten die der sehbehinderten und blinden Menschen.

 

Die Herbert Funke-Stiftung sieht ihre zentrale Aufgabe in der Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement. Sie dient nicht dem Zweck, die Löcher öffentlicher Kassen zu füllen. In allen Förderbereichen (Gesundheit, Wissenschaft, Kunst/Kultur, Bedürftige) setzt sich die Herbert Funke-Stiftung nachhaltig für die Verbesserung der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Lebenssituation sehbehinderter und blinder Menschen ein.

Das Ziel ist, in allen Förderbereichen (Gesundheit, Wissenschaft, Kunst/Kultur, Bedürftige) nachhaltig für die Verbesserung der Situation sehbehinderter Menschen Sorge zu tragen.

 

Die Herbert Funke-Stiftung fördert Projekte in den Bereichen:

- Gesundheitswesen

- Wissenschaft und Forschung

- Kunst und Kultur

Beispiele für realisierte Fördermaßnahmen finden Sie auf der Webseite der Stiftung unter »Projekte«

Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch mindestens 4 Wochen VOR dem geplanten Projektbeginn eingegangen sein. 

Förderanträge können jederzeit formlos gestellt werden, sollten jedoch bei Projekten immer einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, eine Projektbeschreibung sowie eine Zeitplanung enthalten. Eventuell parallel gestellte Anträge an andere Stiftungen und/oder bereits ergangene (Teil-)Zusagen sind grundsätzlich zu benennen. Bei der Beantragung von Hilfsmitteln für bedürftige sehbehinderte und blinde Menschen werden die Mittel bei einer zugesagten Förderung ausschließlich an die jeweiligen Lieferfirmen überwiesen.

Für Anträge von bedürftigen, sehbehinderten oder blinden Menschen ist das Ausfüllen des Fragebogens für Antragsteller*in notwendig. Dazu sind den Angaben entsprechende aktuelle Belege (Einkommensnachweis, etc.) beizufügen. Zusätzlich muss ein aktuelles augenärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) über den Grad der Sehbehinderung/die Einschränkung des Gesichtsfeldes eingereicht werden.

Mehr Informationen

Herbert Funke-Stiftung

Gunda Sauerbrey