Sparte

Literatur

Veranstaltungstyp

Stipendium
Residenz

Antragstellende

Autor:in

deutschsprachige Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Das Heinrich-Heine-Stipendium wird nicht an Übersetzer und Sachbuchautoren vergeben.

Die Stadt Lüneburg stellt die komplett eingerichtete Wohnung im Anbau des Heinrich-Heine-Hauses mietfrei zur Verfügung. Es wird erwartet, dass die berufenen Autorinnen und Autoren in ihrer Stipendienzeit im Heinrich-Heine-Haus wohnen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können in einem dreimonatigen Aufenthalt ihrer literarischen Arbeit nachgehen. Für die Dauer des Aufenthalts gewährt das Land Niedersachsen ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.400 Euro, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Landesmittel.

Neben biographischen und bibliographischen Angaben (in 3facher Ausführung) werden die letzte Veröffentlichung (in zwei Exemplaren) und zehn bis zwanzig Seiten aus einem neuen unveröffentlichten Manuskript (in drei Exemplaren) erbeten. Mit Veröffentlichung ist hier eine Buchveröffentlichung (Prosa oder Lyrik) in deutscher Sprache (nicht im Selbstverlag oder von Autoren finanzierten Drucken) gemeint. Als mit einer Buchveröffentlichung vergleichbar wird eine größere Anzahl an Einzelveröffentlichungen (Erzählungen oder Gedichte) in Literaturzeitschriften und Anthologien angesehen.

Die nächste Ausschreibung beginnt im Herbst 2025. Einsendeschluss wird dann der 31.01.2026 sein.

Über die Vergabe der Wohnung und des Stipendiums entscheidet der Literarische Beirat des Literaturbüros Lüneburg. Die Vergabe erfolgt alle zwei Jahre.

Mehr Informationen

Literaturbüro Lüneburg e.V.

Heinrich-Heine-Haus