Anträge können stellen:
· eingetragene Vereine
· gGmbHs
· sonstige freie gemeinnützige Träger
· Kommunen
Im Sinne eines regionalen Kulturlebens sind außergewöhnliche Vorhaben förderfähig, die in einem regionalen Zusammenhang stehen und das Kulturleben dementsprechend bereichern bzw. im Kontext einer kulturellen Regionalentwicklung durchgeführt werden.
Anträge auf Förderung der regionalen Kulturarbeit sind schriftlich und spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium, Referat IV 1, zu richten.
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Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur