Bewerber*innen um ein Stipendium müssen die deutsche bzw. die polnische Staatsbürgerschaft nachweisen. Zum Stichtag 31.08.2024 dürfen Einzelbewerber*innen im Fach Gesang (auch wenn sie sich instrumental selbst begleiten oder begleiten lassen) das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sämtliche Mitglieder einer Band nicht das 25. Lebensjahr und Instrumentalsolisten nicht das 23. Lebensjahr.
Die Hans und Eugenia Jütting – Stiftung Stendal vergibt jährlich einmalige Förderungen an besonders begabte deutsche und polnische Nachwuchskünstler im Bereich Popularmusik.
Für das Jahr 2024 werden folgende Fächer ausgeschrieben
Jazz
Rock / Pop
Rap / Hip-Hop
Singer & Songwriter (inklusive Folk-Rock)
Die Bewerbungen sind bis zum 31.08.2024 bei der Jütting-Stiftung einzureichen.
ANMELDUNG: Das Anmeldeformular ist ein beschreibbares PDF. Füllen Sie es bitte am PC aus, drucken es bitte aus und senden es bitte mit der Post an die: Hans und Eugenia Jütting – Stiftung | Geschäftsstelle: Schadewachten 48 | 39576 Hansestadt Stendal.
Die Bewerbungsunterlagen müssen beinhalten:
eine nicht kopiergeschützte Ton-Bild-Aufnahme eines Solisten oder eines Ensembles mit eigenen Kompositionen oder mit eigenständigen künstlerischen Bearbeitungen fremder Titel (keine Cover). Alle gängigen Datenträger (insbesondere USB-Stick, DVD, aber keine Links auf Cloudsysteme wie Dropbox) und alle gängigen Formate (zum Beispiel MP4) werden akzeptiert. Die Gesamtdauer soll mindestens 30 Minuten betragen, davon sollen möglichst 15 Minuten auf einen unbearbeiteten Konzertmitschnitt entfallen. Die Aufnahmen müssen 2021 oder später entstanden sein.
Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular, das unter anderem eine nach der Reihenfolge der Tracks geordnete Liste enthält, welche Auskunft gibt über:
Komponist
Titel
Dauer
Aufnahmedatum
Bearbeitungsvermerk (bearbeitet ja/nein)
Vertonter Text (extreme politische Inhalte sind nicht förderfähig)
von allen Bewerbern persönlich unterzeichnete Datenschutzerklärung
eine Kopie des Personalausweises
Es können Stipendien im Gesamtwert von 30.000 € für hervorragende Musiker*innen vergeben werden, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und / oder in Wettbewerben profilieren konnten, nämlich
zu je 5.000 € für einen Solisten
zu je 3.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 10.000 € für eine Band
Mehr Informationen
Hans und Eugenia Jütting Stiftung