In Deutschland tätige Künstler*innen, sowie aus dem Bereich Tanz und Theater, die dem professionellen künstlerischen Nachwuchs zuzurechnen sind und zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland eingeladen sind.
Das Institut fördert erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz, Nachwuchsgastspiele mit einem Reise- und Transportkostenzuschuss. Die Einladung eines professionellen Veranstaltenden im Ausland ist Voraussetzung für eine Förderung.
Vergabekriterien
Die antragsstellenden Künstlerinnen bzw. die Ensembles sollen professionell sein, aber noch am Anfang ihrer Karriere stehen. Dazu zählen höhere Semester von Theaterschulen bis zu Künstlerinnen mit mehrjähriger Erfahrung. Eine Förderung ist maximal zweimal möglich.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km werden bevorzugt Bahnreisen unterstützt.
Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen werden auf Zuwendungsfähigkeit geprüft.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise vorgenommen sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.
Erforderliche Unterlagen
Beschreibung der eingeladenen Produktion
Einladung des Veranstalters
Informationen zum Antragstellenden
Vollständige Kontaktdaten des Antragstellenden
Ein detaillierter Finanzierungsplan (Einnahmen, Ausgaben, Zuwendungen etc.) mit Angaben über Restfinanzierung (u. U. mit dem Vermerk „angefragt“) und Angaben über eventuelle Finanzierung aus öffentlichen Geldern
Bei Antrag auf Finanzierung von Reisekosten sind zwei vergleichende Angebote (Reisebüros, Bahn, Speditionen etc.) einzureichen.
Bei Flugreisen zusätzlich ein Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beifügen.
Vermerk, ob es sich um den ersten oder zweiten Antrag für diese Förderlinie handelt.
Im Falle einer Zusage: Angabe der Bankverbindung (mit IBAN und Swift-Code) und namentliche Nennung der Vertragsperson
Informationen zum Bewerbungsprozess
Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Quartalsende für das jeweils darauffolgende Quartal eingegangen sein, andernfalls muss der Antrag unter Umständen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Anträge stellen die Künstler*innen selbst.
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Im Anschluss an eine erfolgte Nachwuchs-Förderung ist für die Dauer eines Kalenderjahres keine weitere Förderung möglich.
Bewerbungsformular: Login - Kulturfoerderung des Goethe-Instituts
Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals eingegangen sein.
Mehr Informationen
Bereich Tanz und Theater
Thomas Stumpp