Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Tour
Stipendium
Finanzen
ländlicher Raum

Antragstellende

Amateurbereich
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Berufsanfänger:innen/Studierende
Auftretende

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Wir fördern Nachwuchs- und Amateurensembles sowie Chöre aus Deutschland, die ein Musikprojekt im Ausland planen.

Wir fördern Auslandsmusikvorhaben aller Besetzungen und Stilrichtungen.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Reisen ins deutschsprachige Ausland, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

Vergabekriterien:

  • hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles

  • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland

  • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.

  • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein

  • Einladung für eine Partnerschaft im Gastland: Die/der Kooperationsbeteiligte im Gastland muss im Einladungsschreiben ihre/seine Leistungen benennen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Verpflegung, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o. ä.

  • Grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im Wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmer*innen sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor finanziert sein.

  • Im Amateur- und Nachwuchsbereich bezuschussen wir keine Honorare.

  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Antrag unter: https://www.goethe.de/de/kul/foe/aus.html

Mehr Informationen

Goethe-Institut e.V. Bereich Musik | Nachwuchs & Laien