Sparte

Darstellende Kunst
Medienpädagogik
Bildende Kunst
Literatur
Kulturvermittlung
Musik
politische Bildung
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Zirkus
Performance
Partizipation
Museum
Komposition
interkulturell
Inklusion
Fotografie
Film
digitale Kulturvermittlung

Veranstaltungstyp

Stipendium
Finanzen

Antragstellende

Berufsanfänger:innen/Studierende
Amateurbereich

Die Bewilligung eines Antrags auf Förderung setzt voraus, dass Eigenmittel, staatliche Maßnahmen, Förderungen anderer Stiftungen, regionale Studienfonds und Hilfen aus dem persönlichen Umfeld ausgeschöpft sind und eine Fortsetzung oder insbesondere auch der Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung ohne eine Überbrückungsfinanzierung kaum möglich oder nicht zumutbar ist. Ein Stipendium wird frühestens ab dem 2. Studien- bzw. Ausbildungsjahr gewährt. Sie erfolgt zunächst für ein Jahr. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer neuen, bewussten Entscheidung von beiden Seiten.

Studienförderung

Eine gute Ausbildung ist wichtig, um im Leben den eigenen Weg zu finden und gehen zu können. Die GLS Treuhand bietet auf Antrag zeitlich befristete Studienförderung (Stipendium) an zur Unterstützung eines Studiums oder einer Ausbildung.

Die Ausrichtung des Studiums oder der Ausbildung soll in einem Kontext stehen zu den gesellschaftlichen Anliegen der GLS Treuhand. Hierzu zählen insbesondere inklusive, innovative pädagogische Ansätze, die Ergänzung einer medizinischen Ausbildung durch Grundlagen einer integrativen Medizin, künstlerische und therapeutische Ausbildungen, ökologische, nachhaltige Landwirtschaft, eine regenerative und dezentrale Energieversorgung sowie ein unabhängiger, investigativer Journalismus als Grundlage einer lebendigen Demokratie.

Antragsunterlagen

Auf Anfrage wird Interessierten ein Förderantrag per E-Mail zugeschickt. Der Antrag muss ausgefüllt und mit weiteren Unterlagen beim Studienfonds eingereicht werden: ein aussagekräftiger Lebenslauf, ein Motivationsschreiben zum Studium bzw. zur Ausbildung mit einer Beschreibung der Anliegen für das berufliche Wirken. Ergänzend wird eine aktuelle Studien- bzw. Ausbildungsbestätigung benötigt, ergänzt durch zwei Empfehlungsschreiben von Personen Ihrer Wahl, eine davon sollte in Verbindung stehen mit dem Ausbildungs- bzw. Studiengang. Nach positiver Prüfung der eingegangen Unterlagen und vorbehaltlich ausreichender finanzieller Mittel im Studienfonds, wird ein Gespräch vereinbart. Dieses kann auch telefonisch stattfinden.