Sparte

Theater
Tanz
spartenübergreifende Kunst
politische Bildung
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Musik
Medienpädagogik
Literatur
Bildende Kunst
Kulturvermittlung
Komposition
interkulturell
Inklusion
Gedenkstätte
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digitale Kulturvermittlung
Denkmal
Darstellende Kunst
Bibliothek

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Kulturelle Bildung
Projekte
Workshop
Stipendium

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Amateurbereich

Grundsätzlich können nur gemeinnützige Organisationen Anträge bei dem GLS Treuhand e.V. stellen. Ausnahmen sind mildtätige Zwecke und in besonderen Fällen Stipendien – hier können auch Einzelpersonen Anträge einreichen. Weiterhin unterstützt der GLS Treuhand e.V. in der Regel nur gemeinnützige Einrichtungen, die in Deutschland registriert sind. Das beantragte Projekt selber kann auch im Ausland durchgeführt werden.

Die Stiftungen und Stiftungsfonds fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei bewegen sich die Zuwendungen in der Regel zwischen 1.000 Euro bis 5.000 Euro. Zuwendungen über 10.000 Euro werden nur in seltenen Einzelfällen vergeben.

Ein wesentliches Förderkriterium der GLS Treuhand ist der Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft, den Ihr Projekt leistet. Welche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung, sollen Ihre Aktivitäten entfallen und was ist der innovative und zukunftsweisende Moment dorthin? Wir fördern gemeinnützige Projekte, die unseren Grundwerten entsprechen, die Sie auch in unserer Satzung finden. Unsere Handlungsfelder geben einen Einblick unserer thematischen Förderbereiche

Auf welche Qualitäten legt die GLS Treuhand bei einer möglichen Förderung besonders wert?

  • Gesellschaftsgestaltung aus individueller Initiative in gemeinnützigem Rahmen.

  • Beispielhafte Ansätze zu einem verantwortlichen Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen.

  • Erweiterung des Förderbereichs um neue, zukunftsweisende Ideen, Konzepte und Herangehensweisen.

  • Sachkundige, engagierte Gruppen von Menschen, deren Strukturen emanzipative sowie gemeinschaftsbildende Ansätze berücksichtigen.

  • Die (theoretische) Möglichkeit zur Umsetzung in anderen Projektregionen oder in anderen Themenfelder. Ihr Projekt ist skalierbar.

  • GLS Treuhand ist nicht der einzige Förderer, den Sie für eine Förderung anfragen bzw. angefragt haben.

  • Ökologische, soziale und ethische Standards werden eingehalten.

Beratung

Es gibt viele Menschen mit innovativen Ideen, die das Potenzial haben, gesellschaftliche Erneuerung zu bewirken. Doch auf dem Weg zur Umsetzung konkreter Projekte fehlt es gemeinnützigen Einrichtungen neben finanziellen Mitteln oft an Informationen. Die GLS Treuhand hilft gemeinnützige Initiativen nicht nur finanziell, sondern gibt darüber hinaus individuelle Unterstützung: Inhaltliche, rechtliche und finanzielle Beratung bei der Entwicklung von gemeinnützigen Projekten, Zuwendungen an Projekte und einzelne Menschen in Gründungs- oder Entwicklungsphasen oder Sicherheitsleistungen zur Ermöglichung von Bankfinanzierungen (z.B. Bürgschaften). Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Link zur digtialen Antragsstellung: Digitales Antragsformular (gls-treuhand.de)

FAQ: Förderantrag stellen - GLS-Treuhand

Wie lange muss ich warten, bis über meinen Förderantrag entschieden wurde?

In der Regel brauchen wir vier bis sechs Wochen bis zur Entscheidung. In dieser Zeit bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen. Sollte es doch einmal länger dauern, erhalten Sie einen Zwischenbescheid.