Veranstaltungstyp

Landesprogramm

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Die Ehrenamtskampagne fördert Projekte, Initiativen und Vorhaben, die den Aufbau sowie die Fortentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen und gemeinsinnorientierten Engagements der hessischen Bürgerinnen und Bürger in Hessen nachhaltig und sinnvoll ergänzen, um möglichst viele Menschen für einen Einsatz zum Wohle der Gemeinschaft zu gewinnen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger. Die Antragstellerin oder der Antragsteller sollen Projekte in Hessen umsetzen.

https://www.deinehrenamt.de/mm/Richtlinie_fuer_die_Vergabe_von_Foerdermitteln_der_Ehrenamtskampagne_Stand_16012020.pdf

Förderfähig sind insbesondere:

o Maßnahmen zur Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Freiwilligen, wie Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit zum Ehrenamt.

o Maßnahmen zur Koordinierung und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen, insbesondere Aufbau von regionalen Ehrenamtsstrukturen (Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen, Kommunale Anlaufstellen).

o Maßnahmen zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, insbesondere Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen.

o Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere Helferfeste, Danke-Veranstaltungen.

o Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung und Ehrenamt.

Die durch die Ehrenamtskampagne geförderten Projekte müssen insbesondere einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, nachhaltig sein und verstetigend wirken.

https://www.deinehrenamt.de/mm/Richtlinie_fuer_die_Vergabe_von_Foerdermitteln_der_Ehrenamtskampagne_Stand_16012020.pdf

Förderungen bis zu 500 Euro werden nach Vorlage der Bestätigung, dass die Mittel zweckentsprechend verwendet werden, unmittelbar ausgezahlt. Die Auszahlung der Zuwendung mit einer Fördersumme von mehr als 500 Euro erfolgt auf Abruf durch den Zuwendungsempfänger. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist möglich. Ein Abruf der Mittel ist bis zum 15. Dezember des 5 Haushaltsjahres möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufene Mittel verfallen, soweit im Zuwendungsbescheid nichts anderes bestimmt ist.

https://www.deinehrenamt.de/mm/Richtlinie_fuer_die_Vergabe_von_Foerdermitteln_der_Ehrenamtskampagne_Stand_16012020.pdf

Projekte werden bis zu einem Bewilligungsvolumen in Höhe von jeweils maximal 15.000 Euro gefördert. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung durch die Antragstellerin oder den Antragteller.

https://www.deinehrenamt.de/mm/Richtlinie_fuer_die_Vergabe_von_Foerdermitteln_der_Ehrenamtskampagne_Stand_16012020.pdf

Online
Unter folgender URL können Sie den Online-Antrag für die Vergabe von Fördermitteln abrufen: https://antrag.hessen.de/deinehrenamt

per E-Mail
Senden Sie bitte das Antragsformular ausschließlich an folgendes E-Mail-Postfach:
FoerdermittelfuerDeinEhrenamt@stk.hessen.de

Schriftlich an

Hessische Staatskanzlei
Referat Bürgerengagement, Stiftungswesen, Landesehrenamtsagentur Hessen
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Internetseite der Ehrenamtskampagne unter www.gemeinsam-aktiv.de verfügbar.

Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
o Angaben zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller (insbesondere Adresse und Ansprechpartner),
o Gegenstand und Ziele des Projektes,
o Projektinhalte und Zielgruppe,
o Angaben über projektbezogene Erfahrungen des/r Antragstellers/in (eigene
Vorarbeiten, Erfahrungsstand),
o Bezug zu den Förderkriterien in Nr. 2
o Projektaufbau und -ablauf bzw. ein Zeitplan zum Projekt,
o einen alle Einnahmen und Ausgaben enthaltenden vollständigen Finanzierungsplan und
o die erwartete Wirkung des Projektes und der Projektergebnisse.

Weitere Informationen zur Antragstellung: https://www.deinehrenamt.de/mm/Richtlinie_fuer_die_Vergabe_von_Foerdermitteln_der_Ehrenamtskampagne_Stand_16012020.pdf

Mehr Informationen

Hessische Staatskanzlei

Anke Müller