Sparte

Denkmal
Gedenkstätte
Musik
Partizipation
Bildende Kunst
interkulturell
Museum
spartenübergreifende Kunst
Tanz
Theater
Literatur
Inklusion
Fotografie
Film
Darstellende Kunst
Bibliothek

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Kinder- & Jugendprogramme
Kooperationen
Projekte

Antragstellende

Vereine / Stiftungen / Kirchen
Unterrichts- und Bildungsstätten
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen. Die Fördermittel dürfen nur gemeinnützigen Zwecken zugute kommen.

Gegenstand der Förderung
Förderung der Wissenschaft, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports- und des Wohlfahrtswesens, der Jugendpflege und der Jugendfürsorge, kultureller Zwecke (insbesondere der Denkmalpflege), der Heimatpflege und Heimatkunde, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, mildtätiger und kirchlicher Zwecke innerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Gießen.

Die Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen fördert innerhalb ihres Geschäftsgebietes bedeutsame Projekte und Maßnahmen. Sie vergibt dabei ausschließlich projektbezogene Mittel. Dauerförderungen sind nicht möglich.

Mehr Informationen

Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen

Bianca Bender