Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Institutionen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen. Die Fördermittel dürfen nur gemeinnützigen Zwecken zugute kommen.
Gegenstand der Förderung
Förderung der Wissenschaft, der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports- und des Wohlfahrtswesens, der Jugendpflege und der Jugendfürsorge, kultureller Zwecke (insbesondere der Denkmalpflege), der Heimatpflege und Heimatkunde, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, mildtätiger und kirchlicher Zwecke innerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Gießen.
Die Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen fördert innerhalb ihres Geschäftsgebietes bedeutsame Projekte und Maßnahmen. Sie vergibt dabei ausschließlich projektbezogene Mittel. Dauerförderungen sind nicht möglich.
Anträge können bis zum 15. April eingereicht werden unter: https://www.sparkasse-giessen.de/content/dam/myif/sk-giessen/work/dokumente/stiftung/Antrag_auf_Foerderung.pdf?n=true
Mehr Informationen
Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen
Bianca Bender