Öffentlicher Träger, Gemeinnütziger Träger, Gewerbliches Unternehmen
Voraussetzungen Antragsteller: Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen.
Inländische Stiftungen und Körperschaften haben ihre Steuerbegünstigung gemäß §§ 51 ff..AO (gültiger Freistellungsbescheid) nachzuweisen; übrige Antragsteller haben zu versichern, dass die Fördermittel ausschließlich für die im Antrag genannten Zwecke verwendet werden.
Die Stiftung fördert ausschließlich modellhafte und innovative Vorhaben im Rahmen der von ihr definierten Förderbereiche. Sie gewährleistet insbesondere eine Anschubfinanzierung solcher Projekte. Ein Förderzeitraum von fünf Jahren sollte nicht überschritten werden.
Anträge können nur schriftlich gestellt werden. Das Antragsverfahren ist formlos, soweit für einzelne Schwerpunkte und Programme der GHS nicht besondere Bestimmungen bzw. Antragsformulare vorgesehen sind. Letzteres gilt insbesondere für Stipendienprogramme und die Forschungsförderung.
Jeder Antrag erfordert eine Darstellung des Projektes (Projektskizze), die
folgenden Inhalt hat:
Angaben zum Antragsteller
Gegenstand des Projektes, Projektziele und Projektinhalte
Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes
Angaben zur Modellhaftigkeit, Innovation, Übertragbarkeit und
Nachhaltigkeit des Vorhabens
Zeit-und Meilensteinplanung des Projektes
Projektkosten, getrennt nach Kostenarten (Personalmittel, Reisemittel und Sachmittel i.S.d.§ 7 dieser Richtlinie)
Darlegung der Finanzierung (ggf. Anschlussfinanzierung)
ggf. Kurzgutachten eines projektunabhängigen Experten
Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten
Druckbeihilfen für Publikationen
Übersetzungsarbeiten
Schließung von Etatlücken
Anträge auf Kostenübernahme für die Teilnahme von Einzelpersonen an Kongressen, Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen
Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen aller Art
Denkmalschutz und Baumaßnahmen
Einzelstipendien außerhalb der eigenen Stipendienprogramme der GHS
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Heike Dennig