Sparte

interkulturell
politische Bildung

Veranstaltungstyp

Projekte
Finanzen

Antragstellende

Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser

Öffentlicher Träger, Gemeinnütziger Träger, Gewerbliches Unternehmen

Voraussetzungen Antragsteller: Fördermittel können in der Regel nur an Institutionen und Einrichtungen vergeben werden, jedoch nicht an Einzelpersonen.

Inländische Stiftungen und Körperschaften haben ihre Steuerbegünstigung gemäß §§ 51 ff..AO (gültiger Freistellungsbescheid) nachzuweisen; übrige Antragsteller haben zu versichern, dass die Fördermittel ausschließlich für die im Antrag genannten Zwecke verwendet werden.

Die Stiftung fördert ausschließlich modellhafte und innovative Vorhaben im Rahmen der von ihr definierten Förderbereiche. Sie gewährleistet insbesondere eine Anschubfinanzierung solcher Projekte. Ein Förderzeitraum von fünf Jahren sollte nicht überschritten werden.

Anträge können nur schriftlich gestellt werden. Das Antragsverfahren ist formlos, soweit für einzelne Schwerpunkte und Programme der GHS nicht besondere Bestimmungen bzw. Antragsformulare vorgesehen sind. Letzteres gilt insbesondere für Stipendienprogramme und die Forschungsförderung.

Jeder Antrag erfordert eine Darstellung des Projektes (Projektskizze), die

folgenden Inhalt hat:

  • Angaben zum Antragsteller

  • Gegenstand des Projektes, Projektziele und Projektinhalte

  • Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes

  • Angaben zur Modellhaftigkeit, Innovation, Übertragbarkeit und

  • Nachhaltigkeit des Vorhabens

  • Zeit-und Meilensteinplanung des Projektes

  • Projektkosten, getrennt nach Kostenarten (Personalmittel, Reisemittel und Sachmittel i.S.d.§ 7 dieser Richtlinie)

  • Darlegung der Finanzierung (ggf. Anschlussfinanzierung)

  • ggf. Kurzgutachten eines projektunabhängigen Experten

Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten

  • Druckbeihilfen für Publikationen

  • Übersetzungsarbeiten

  • Schließung von Etatlücken

  • Anträge auf Kostenübernahme für die Teilnahme von Einzelpersonen an Kongressen, Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen

  • Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen aller Art

  • Denkmalschutz und Baumaßnahmen

  • Einzelstipendien außerhalb der eigenen Stipendienprogramme der GHS