Die Stiftung unterstützt bedürftige Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen und deren Angehörige (unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften). Sie fördert Komponist*innen und Textdichter*innen durch zweckgebundene Ausbildungsbeihilfen, Zuwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen sowie durch die Verleihung von Preisen und durch Forschungsvorhaben mit besonderem Bezug auf die zeitgenössische Musik.
Es werden Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen gefördert durch z.B. Ausbildungsbeihilfen, Zuwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen sowie durch die Verleihung von Preisen und durch Forschungsvorhaben mit besonderem Bezug zur zeitgenössischen Musik. Der Antrag kann formlos sein, aber muss eine genaue und aussagefähige Projektbeschreibung, die Veranstaltungsdaten, die Namen der beteiligten Urheber*innen sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation (aus der ggf. auch die weiteren Förderer hervorgehen) beinhalten.
Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel bis Ende April - auch für Projekte des Folgejahres) eingereicht werden, um berücksichtigt werden zu können.
Art des Antrags: formlos
Er muss folgende Informationen enthalten:
eine genaue und aussagefähige Projektbeschreibungen
die Veranstaltungsdaten
die Namen der beteiligten Urheber
sowie eine nachvollziehbare Kostenkalkulation (aus der ggf. auch die weiteren Förderer hervorgehen)
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GEMA Stiftung