Antragsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende sowie juristische und natürliche Personen und Einrichtungen.
Gefördert werden wissenschaftliche, künstlerische und kulturelle Projekte. Dazu gehört:
das Abhalten von Veranstaltungen und Symposien mit wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und erzieherischem Bezug
die Gewährung von Stiftungsprofessuren und Stipendien
die Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben
die Unterstützung von Konzeptentwicklungen, Modellversuchen, sowie Lehr- und Beratungsinstituten
die Förderung schulischer Maßnahmen, wie Symposien und Workshops und die Förderung der Kunsterziehung
Die Friede Springer Stiftung wurde mit dem Zweck der Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre, der Förderung von Kunst und Kultur, der Förderung der Erziehung, Allgemein- und Berufsbildung, der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke errichtet. Die Friede Springer Stiftung ist politisch und konfessionell unabhängig und dem demokratischen Gemeinwesen verpflichtet. Sie verfolgt philanthropische Ziele und wird die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und kulturellen Gebiet fördern.
Thema: Antirassismus, Europa, Integration, interkultureller Austausch, politische Bildung, Soziales, Wissenschaft
Antragseinreichung zwei bis drei Monate vor Projektbeginn.
Art des Antrags: formlos
Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen: Es wird im empfohlen, im Vorfeld Kontakt mit der Stiftung aufzunehmen.
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Friede Springer Stiftung
Ute Schweitzer