Über die freie Kulturförderung haben Kulturschaffende in Borken die Möglichkeit, Fördermittel für ihre Arbeit zu beantragen und das kulturelle Leben in Borken zu gestalten sowie es qualitativ weiterzuentwickeln. Heimatvereine, Musikkapellen und Blasorchester und die „Heimatstube Bolkenhainer Burgendland“ werden über vertragliche Regelungen gefördert (vertragsgebundene Kulturförderung).
Die freie Kulturförderung ist stets ein Defizitausgleich und bezieht sich insbesondere auf die Sparten:
Kunst
Musik
Foto, Film, Medien
Kulturelle Bildung für Jugendliche
Literatur
Soziokultur
Stadtgeschichte/Heimatveranstaltungen/Jubiläen.
Umfasst sind ebenso Aktivitäten, die in ihrem künstlerisch-kreativen Gehalt und/oder der Vermittlungsform innovativen, experimentellen, interkulturellen, inklusiven oder intergenerationellen Charakter haben und/oder relevante Lücken im kulturellen Angebot Borkens schließen. Über Ausnahmen oder Erweiterungen von diesen Kriterien entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Borken (AKS).
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Aktivitäten, die parteipolitische Ziele haben,
Aktivitäten, welche gegen die Ziele der verfassungsmäßigen Ordnung oder dieser Kulturförderrichtlinien verstoßen,
Vorhaben, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten,
Vorhaben, die Personen ohne zwingenden sachlichen Grund von der Mitgliedschaft im Verein/einer Gruppe oder von den Aktivitäten dieser ausschließen. (Ausgenommen sind Frauen/Männerchöre sowie bestimmte Arten von Orchestern). Lediglich eine Unterscheidung aufgrund des Alters ist in begründeten Fällen angebracht.
Projekte mit rein kommerziellem Charakter oder unklarer Trennung zum wirtschaftlichen Nutzen, ggf. eines Kooperationspartners,
Vorhaben, die ausschließlich Einzelpersonen oder den Mitgliedern eines Vereins/einer Gruppe nutzen (interne Veranstaltungen),
Reine Fördervereine,
Antragssteller, die keinen wahrnehmbaren Bezug und/oder nachhaltigen Beitrag zum Kulturleben in der Stadt Borken leisten. Im Zweifel entscheidet hierüber der AKS
Antragsfrist zur Förderung ist jeweils der 31.5. eines Jahres. Später eingereichte Anträge können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Bei einem Antragsvolumen bis zu 3000 Euro kalenderjährlich entscheidet das Kulturbüro der Stadt Borken / die Stadtverwaltung über eine Förderung. Bei Anträgen über 3000 Euro entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schule, Sport (AKS), unter Berücksichtigung einer Stellungnahme zum Antrag durch das Kulturbüro. Der AKS wird über alle eingereichten Förderanträge informiert.
Es kann eine materielle und finanzielle Förderung durch die Stadt Borken erfolgen. Auch eine Kombination beider Förderarten ist möglich.
Mehr Informationen
Kulturförderung der Stadt Borken
Kulturbüro