Sparte

Film
Kulturvermittlung
Kunst
Musik
Performance
Tanz
Theater

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
ländlicher Raum
Finanzen

Antragstellende

Auftretende
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Frauen
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
Autor:in

Antragszeitraum

bis zum

02.11.2024

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachlerinnen und/oder Nicht-Akademikerinnen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Der Fonds Soziokultur fördert zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere sozio-kulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Ob neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion, Ökologie oder Ökonomie. Der soziokulturellen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.

Die Antragsfrist endet immer am 2. Mai und 2. November eines Jahres.

Der Antragsvordruck ist vier Wochen vorher im Online-Portal geöffnet und schließt automatisch um 24 Uhr des 02.05. oder des 02.11.

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartnerinnen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstlerinnen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:

Antragsfrist 2. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli des Antrags-Jahres

Antragsfrist 2. November: Projektstart ab 15. Januar des Folgejahres


Das Projekt muss nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden, der Fonds Soziokultur kann jahresübergreifend fördern. 


Die Projekte dürfen nicht länger als 3 Jahre andauern. 

Mindestens 3.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80 % des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

In unseren Online-Beratungsterminen nehmen 50 andere Projektverantwortliche teil. Eine individuelle Beratung ist in diesem Rahmen nicht möglich! Es können allgemeine Informationen und Fragen zur Allgemeinen Projektförderung gegeben werden, außerdem geben wir Tipps zum Ausfüllen des Antragsvordruckes und erläutern, wie das Kuratorium die Förderentscheidung fällt.

Wir bieten zu folgenden Termine eine Online-Beratung via Zoom an: 

Montag, 17. April 2023 - von 17 - ca. 18 Uhr

Montag, 24. April 2023 - von 17 - ca.18 Uhr

Anmeldung unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

Mehr Informationen

Fonds Soziokultur

Andrea Weiss - Allgemeine Projektförderung