Sparte

Film
Bildende Kunst
Literatur
Musik
Performance
Tanz
Theater
Zirkus

Veranstaltungstyp

Kinder- & Jugendprogramme
Finanzen
Kooperationen

Antragstellende

Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Vereine / Stiftungen / Kirchen
Amateurbereich
Auftretende
Autor:in
Bildende Künstler:innen
Filmschaffende
FLINTA*
Veranstalter:innen

Antragszeitraum

bis zum

02.11.2024

Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten. Antragsberechtigt sind aber auch Vereine, die stellvertretend für junge Menschen den Förderantrag stellen. Hierbei darf es sich aber nicht um ein Projekt des Vereins FÜR junge Menschen handeln, sondern es muss ein Projekt VON jungen Menschen sein (z.B. bei FSJler:innen). Der Verein übernimmt dann stellvertretend für den/die Projektverantwortliche (18 - 25 Jahre) die finanztechnische Abwicklung des Projektes.

Aus dem Antrag (Selbstdarstellung) muss erkennbar werden, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll.

Unterstützt werden kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte mit einem konkreten Themenbezug und mit einer zeitlichen Begrenzung. Ob ein Videoprojekt zur Migration im Stadtteil, ein Hip-Hop-Event, eine Fotoausstellung zum Wandel eines Dorfes oder eine Projekt von Jugendlichen mit Medienkünstlern ... der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Offenheit ist gefragt, Freude am Gestalten, Neugierde und die Bereitschaft, sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.
Stellen Sie einen Förderantrag und begeistern Sie uns für Ihre Idee! Mit einer Förderung durch den Fonds Soziokultur sind Sie einen Schritt weiter. Suchen Sie weitere Partner*innen und Unterstützer*innen, und das Projekt kann beginnen.

Antragsfristen

Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr eingereicht werden:

2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollen.
Projektbeginn: nicht vor dem 15. Juli.
Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.

2. November
Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
Projektbeginn: Nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

Es gilt jeweils das Datum der Einreichung über das Online-Portal.

Die Fördermittel des Fonds sind bei diesem Förderprogramm auf 4.000 Euro pro Vorhaben begrenzt, jedoch maximal 80 % der Gesamtkosten.

Auf unseren Internetseiten steht Ihnen ein Login-Bereich mit einem Online-Formular zur Verfügung. Dort können Sie Ihr Projektvorhaben eintragen, zwischenspeichern, zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten und nach Fertigstellung direkt beim Fonds Soziokultur einreichen.

Der (präzise ausgefüllte) Antragsvordruck bildet die zentrale Grundlage für die Auswahlentscheidungen der Kuratoriumskommission. Dem Antrag sollten keine weitere Informationsmaterialien beigefügt werden. Ausnahme: ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, der die grobe Kostenkalkulation im Antragsvordruck detaillierter erläutert.

Antragsfristen

Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr eingereicht werden: Die Zeiten sind jeweils zwischen dem 02.04.-02.05 und dem 02.10-02.11 des Jahres.  

Tipps für Antragstellende: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/tipps-fuer-antragsteller-innen.html

Mehr Informationen

Fonds Soziokultur e.V.

Tabea Deckers telefonisch erreichbar dienstags und donnerstags