Antragsberechtigt sind professionell frei produzierende Künstler*innen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künsten mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die als Einzelperson eine personenbezogene stipendienartige Förderung beantragen. Antragstellende müssen langjährig, d.h. mindestens in den letzten drei Jahren, nachweislich professionell in den Freien Darstellenden Künsten tätig sein.
Antragsteller*innen müssen in den Jahren 2019 – 2023 nachweislich in künstlerischer Verantwortung oder maßgeblicher künstlerischer Beteiligung in mindestens drei mit öffentlichen Mitteln geförderten sowie bundesländerübergreifenden bzw. transnationalen Produktionen der Freien Darstellenden Künste mitgewirkt haben.
Die antragstellenden natürlichen Personen müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Die Vorhaben im Rahmen der Rechercheförderung müssen überwiegend in Deutschland realisiert werden, künstlerisch begründete Abweichungen von dieser Bestimmung sind im Antrag darzustellen.
Gruppenanträge sind nicht zulässig.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das beantragte Vorhaben vor der Förderzusage bereits begonnen hat.
Ein Vorhaben kann nur einmal in einem der Förderprogramme des Fonds Darstellende Künste beantragt werden; parallele Antragstellungen sind nicht zulässig. Ein per Kuratoriumsentscheid abgelehntes Vorhaben kann nicht erneut beim Fonds Darstellende Künste beantragt werden.
Antragstellende dürfen in einer Förderrunde des Programms nur ein Vorhaben einreichen.
Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Zum Erhalt der Förderung ist ein Projektkonto zu nutzen bzw. einzurichten. Andernfalls kann eine Förderung nicht sichergestellt werden.
Auszahlungen erfolgen nach Abschluss eines Projektfördervertrages. Der monatliche Mittelabruf ist durch die Förderempfänger*innen im Online-Portal einzureichen. Auszahlungen erfolgen in drei aufeinanderfolgenden Monaten in Höhe von je 2.500 € pro Monat.
Die im Jahr 2023 ausgeschriebenen neuen Förderprogramme des Fonds Darstellenden Künste konzentrieren sich auf die Felder Recherche, Produktion und Vernetzung und ermöglichen so zahlreiche Vorhaben für Einzelkünstler:innen, Künstler:innengruppen und Strukturen aller Sparten und Genres in den bundesweiten Freien Darstellenden Künsten.
Die Rechercheförderung schließt dabei in aktualisierter Form an vorherige stipendienartige Förderprogramme des Fonds an und richtet sich an selbstbeauftragt arbeitende Einzelkünstler:innen in den Freien Darstellenden Künsten.
Ziel des Programms der Rechercheförderung ist es, bundesländerübergreifend arbeitenden Künstler:innen angemessen honorierte Arbeitszeiträume zu ermöglichen, um Bedeutung und Praxis der eigenen künstlerischen Arbeit zu reflektieren und in ausführlichen Recherchen zukunftsweisende Formen der Produktion, Aufführung und/oder Vermittlung zu entwickeln.
Gefördert werden ergebnisoffene künstlerische Recherchen und konzeptionelle Entwicklungen künstlerischer Produktionsvorhaben, sowie Vorhaben, die der künstlerischen Qualifizierung dienen.
Die Fördersumme beträgt 7.500 €, die für drei aufeinanderfolgende Monate mit 2.500 € pro Monat an Einzelpersonen vergeben werden.
Anträge sind zum 01. August 2023 bis 23:59 Uhr einzureichen.
Eine weitere Antragsrunde mit Frist voraussichtlich im Dezember 2023 ist in Planung.
Förderzeitraum: Der mögliche Projektzeitraum für bewilligte Vorhaben in der Rechercheförderung liegt zwischen dem 01. November 2023 und dem 31. April 2024. Vollständige Verwendungsnachweise sind bis spätestens zwei Monate nach Ende des geförderten Vorhabens einzureichen.
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Fonds Darstellende Künste