Sparte

Performance
Tanz
Theater

Antragstellende

Auftretende
Soziokulturelle Zentren und offene Jugendhäuser
Unterrichts- und Bildungsstätten
Vereine / Stiftungen / Kirchen

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Bündnisse aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft. Alle Bündnispartner*innen müssen als juristische Personen (z.B: Verein, Einrichtung in öffentlicher oder privater Trägerschaft, GmbH etc.) oder GbR organisiert sein und ihren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben.
Antragsberechtigt aus dem Bündnis sind: Akteur*innen aller Genres und Sparten der Freien Darstellenden Künste (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus, Digitale Darstellende Künste). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Schulen und Kitas sind nicht antragsberechtigt, können aber Bündnispartner*innen sein. Die anderen Bündnispartner*innen bringen Eigenleistungen ein.

#Kulturelle Bildung

Gefördert werden format- und je nach Projektlaufzeit ergebnisoffene künstlerische (auch hybride, analoge und digitale) Vorhaben, sowie künstlerisch-partizipative Arbeitsansätze mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 – 18 Jahren in Risikolagen in kurz-, mittel- und langfristigen Projektlaufzeiten, die von einem Bündnis aus mindestens 3 Partner*innen aus Kunst/Kultur, Bildung und Gesellschaft durchgeführt werden.

Die Fördermodule umfassen dabei kurzfristige Laborvorhaben mit einem Zeitraum von maximal 3 Monaten, bis zu 1-jährige Prozessvorhaben sowie längerfristig angelegte Konzeptionsvorhaben für herausragende und zukunftsweisende Ansätze auf dem Gebiet der Darstellenden Künste und der Kulturellen Bildung, die sich über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erstrecken können. Innerhalb der Laborförderung sind in der Regel keine Aufführungen vorgesehen. Diese Förderung wird insbesondere Bündnissen ohne Vorerfahrung empfohlen. Nach einer erfolgreichen Laborförderung kann durch ein bereits bestehendes Bündnis eine weiterführende Prozess- oder Konzeptionsförderung beantragt werden. In der Prozessförderung können Aufführungen Bestandteil des Prozesses sein. In der Konzeptionsförderung sollten, gegebenenfalls mehrere, Präsentationen Bestandteil des Arbeitsprozesses sein. Eine Konzeptionsförderung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Projektbüro von GLOBAL VILLAGE KIDS beantragbar.

Die Vergabe der Förderungen für GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum erfolgt in mehreren Antragsrunden.

Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online über die externe Datenbank kumasta.

Aktuelle Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der Webseite.

Die Antragsumme für GLOBAL VILLAGE KIDS im Ländlichen Raum beträgt mindestens 5.000 € und maximal 100.000 €. Innerhalb der Projektzeiträume für kurz-, mittel- und langfristige Förderungen teilt sich die Antragssumme wie folgt auf:

Für Laborförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 5.000 € und maximal 20.000 €.

Für Prozessförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 20.000 € und maximal 60.000 €.

Für Konzeptionsförderungen beträgt die Antragssumme mindestens 60.000 € und maximal 100.000 €.

Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.

Mehr Informationen

Fonds Darstellende Künste e.V.

Mo – Do 10:00 - 11:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr; Fr 10:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr