Anträge können stellen:
In Deutschland ansässige
gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Stiftungen)
juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen)
kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise)
gemeinnützige kirchliche Träger
weitere Voraussetzungen:
Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren.
Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext erhalten, insbesondere für
Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie viel Eigenmittel Sie einbringen können, wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Fristen für die Antragstellung:
für das Folgejahr: bis zum 30.9. (Eingangsstempel)
für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3. (Eingangsstempel)
vor Beginn des Projekts
Mehr Informationen
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referat K44