Leitfaden zur Antragstellung.
Je nach Bereich (Kunst, Kultur, Bildung, Soziales) unterschiedlich.
Städtische Einrichtung, ein Verein, eine gGmbH, ein Museum oder Stiftung u.a. oder eine Privatperson oder Firma.
Die Kulturförderung und das Soziale Engagement der SV sind in vier Kategorien unterteilt: Kunst, Kultur, Bildung und Soziales. Für jede Kategorie gibt es Förderrichtlinien und Informationen, die den PDFs auf der Website entnommen werden können. Wir unterscheiden unsere Förderung in Sponsoring und Spenden, sodass unterschiedliche Interessen der Unterstützung berücksichtigt werden können.
Gefördert werden sowohl kurzfristige, experimentelle und einmalige Kunstprojekte als auch mehrjährige Konzepte, etablierte Veranstaltungsreihen und verschiedene Festivals. Des Weiteren werden Spenden an soziale, pädagogische, caritative und ökologische Projekte ausgeschüttet.
Nicht gefördert werden:
Projekte mit rein internationalem Fokus
Projekte außerhalb unseres Geschäftsgebietes (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und
Teile von Rheinland-Pfalz)
studentische Initiativen oder Abschlussarbeiten (Diplom, Master)
Fachtagungen und Konferenzen von Verbänden
Reisekosten oder Stipendien im Ausland
ausschließliche Publikationsförderung
Filmproduktionen
Produktionskosten für Theater- und Tanzinszenierungen
bereits abgeschlossene Projekte und Veranstaltungen
Schul- und Abibälle/-Partys
parteipolitische und religiöse Initiativen
Jegliche Anträge sollten mind. 12 Wochen vor Umsetzungsbeginn beantragt werden.
Mehr Informationen
Leiterin Kulturförderung SV Kulturförderung RK41
Dr. Verena Titze-Winter