Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Auftretende
Musiker:innen

Bewerber*innen um ein Hamel Förderstipendium müssen an einer deutschsprachigen Musikhochschule mit dem Hauptfach Gesang (Oper, Konzertgesang etc.) immatrikuliert sein. Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat*innen, bei Anfrage der Walter und Charlotte Hamel Stiftung ein Konzert zu geben bzw. in einem Konzert mitzuwirken. Die Stipendiat*innen sind mit der Veröffentlichung der Finalkonzertfotos, die sie als Person in Einzel- oder Gruppenaufnahmen darstellen, einverstanden.

Bewerber*innen für ein Hamel Förderstipendium müssen nach dem 30. November 1990 geboren sein.

Die Walter und Charlotte Hamel Stiftung wurde im Jahr 2004 gegründet und widmet sich der Förderung von Spitzenbegabungen insbesondere junger Sänger*innen vornehmlich des klassischen Repertoires. Die Stiftung widmet sich der Eliteförderung junger Künstler*innen, insbesondere des klassischen Gesangs. Die Stiftung vergibt jährlich Förderstipendien für besonders talentierte Gesangsstudierende, die in deutschsprachigen Musikhochschule mit dem Hauptfach Gesang (Oper, Konzertgesang etc.) immatrikuliert sind. Es können pro Jahr drei Stipendien für junge Sänger*innen vergeben werden, die jeweils mit einer Förderung von monatlich 500 Euro mit der Laufzeit von einem Jahr und somit pro Stipendium mit insgesamt je 6.000 Euro dotiert sind.

Antrag: jährlich

Art des Antrags: per E-Mail, per Post

Antragsverfahren/Bewerbungsunterlagen: Genaue Informationen für die Antragstellung zum Förderstipendium, Gesang finden Sie auf der Homepage.

Mehr Informationen

Walter und Charlotte Hamel Stiftung