Antragsberechtigt sind Filmschaffende.
Die Förderbereiche der FFA umfassen u.a.:
Die Einreichtermine pro Förderbereich können hier eingesehen werden.
Die Förderungshilfen können nur aufgrund eines Antrags gewährt werden, den Sie bei der FFA einreichen müssen. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn bei der FFA eingehen. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der Regelungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) sowie der Richtlinien getroffen.
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Filmförderungsanstalt (FFA)