Sparte

Film

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Filmschaffende

Antragszeitraum

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt sind Filmschaffende.

Die Einreichtermine pro Förderbereich können hier eingesehen werden.

Die Förderungshilfen können nur aufgrund eines Antrags gewährt werden, den Sie bei der FFA einreichen müssen. Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn bei der FFA eingehen. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der Regelungen des Filmförderungsgesetzes (FFG) sowie der Richtlinien getroffen.

 

Mehr Informationen

Filmförderungsanstalt (FFA)