Sparte

Film

Veranstaltungstyp

Finanzen

Antragstellende

Autor:in

Antragszeitraum

22.08.2022

bis zum

31.12.2024

Antragsberechtigt bei der Förderung zur Herstellung von Drehbüchern und deren Vorstufen sind die
Drehbuchautoren/innen.
Diese sind allein antragsberechtigt, wenn sie ihre Autorenschaft an zwei in europäischen Kinos
ausgewerteten Kinofilmen nachweisen können. Erfüllen die Autoren/innen diese Bedingung noch
nicht, ist er/sie nur gemeinsam mit einem Filmhersteller antragsberechtigt. Der Filmhersteller muss
bereits einen abendfüllenden Film, der in europäischen Kinos ausgewertet wurde, produziert haben.
Er muss seinen Wohnsitz oder seinen geschäftlichen Sitz in Deutschland haben.

  1. Die FFA kann die Entwicklung von Drehbüchern mit Zuschüssen in einer Höhe von bis zu 25.000
    Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von € 35.000 unterstützen.

  2. Die Entwicklung von Drehbuchvorstufen (d.h. eines Konzepts, Treatments oder einer ersten
    Drehbuchfassung) kann mit einer Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro bezuschusst
    werden.

  3. Eine daran anschließende Drehbuchförderung ist zulässig und kann beantragt werden.

  4. Die Drehbuchförderung soll den Lebensunterhalt der Autor/innen sichern. Sie ist kein Drehbuch-
    honorar und auf dieses nicht anrechenbar.

Die aktuellen Sitzungstermine der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung finden Sie unter
https://www.ffa.de/einreich-und-sitzungstermine-17.html

Stand: März 2022
1. Die FFA kann die Entwicklung von Drehbüchern mit Zuschüssen in einer Höhe von bis zu 25.000
Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von € 35.000 unterstützen.
2. Die Entwicklung von Drehbuchvorstufen (d.h. eines Konzepts, Treatments oder einer ersten
Drehbuchfassung) kann mit einer Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro bezuschusst
werden. Eine daran anschließende Drehbuchförderung ist zulässig und kann beantragt werden.
Die Drehbuchförderung soll den Lebensunterhalt der Autor/innen sichern. Sie ist kein Drehbuch-
honorar und auf dieses nicht anrechenbar.

Wir empfehlen vor Antragstellung dringend ein persönliches Beratungsgespräch.
Die Antragstellung erfolgt online über eine digitale Antragsdatenbank
http://www.ffa.de/foerderbereiche-drehbuch-1.html

Eine Förderung kann nicht bewilligt werden, wenn die Arbeit am Drehbuch bereits von anderen
Förderungsinstitutionen finanziell unterstützt wird. Zulässig dagegen ist eine Projektentwicklungs-
oder Produktionsvorbereitungsförderung, soweit diese nicht ausschließlich die Drehbuchentwicklung
zum Inhalt hat.

Mehr Informationen

Filmförderungsanstalt FFA Berlin

Förderreferentin Jule Wolff