Antragsberechtigt bei der Förderung zur Herstellung von Drehbüchern und deren Vorstufen sind die
Drehbuchautor*innen.
Diese sind allein antragsberechtigt, wenn sie ihre Autorenschaft an zwei in europäischen Kinos
ausgewerteten Kinofilmen nachweisen können. Erfüllen die Autor*innen diese Bedingung noch
nicht, sind sie nur gemeinsam mit einem Filmhersteller antragsberechtigt. Der Filmhersteller muss
bereits einen abendfüllenden Film, der in europäischen Kinos ausgewertet wurde, produziert haben.
Er muss seinen Wohnsitz oder seinen geschäftlichen Sitz in Deutschland haben.
Die FFA kann die Entwicklung von Drehbüchern mit Zuschüssen in einer Höhe von bis zu 25.000
Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von € 35.000 unterstützen.Die Entwicklung von Drehbuchvorstufen (d.h. eines Konzepts, Treatments oder einer ersten
Drehbuchfassung) kann mit einer Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro bezuschusst
werden.Eine daran anschließende Drehbuchförderung ist zulässig und kann beantragt werden.
Die Drehbuchförderung soll den Lebensunterhalt der Autor*innen sichern. Sie ist kein Drehbuch-
honorar und auf dieses nicht anrechenbar.
Die aktuellen Sitzungstermine der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung finden Sie unter
https://www.ffa.de/einreich-und-sitzungstermine-17.html
Stand: März 2022
1. Die FFA kann die Entwicklung von Drehbüchern mit Zuschüssen in einer Höhe von bis zu 25.000
Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von € 35.000 unterstützen.
2. Die Entwicklung von Drehbuchvorstufen (d.h. eines Konzepts, Treatments oder einer ersten
Drehbuchfassung) kann mit einer Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro bezuschusst
werden. Eine daran anschließende Drehbuchförderung ist zulässig und kann beantragt werden.
Die Drehbuchförderung soll den Lebensunterhalt der Autor/innen sichern. Sie ist kein Drehbuch-
honorar und auf dieses nicht anrechenbar.
Wir empfehlen vor Antragstellung dringend ein persönliches Beratungsgespräch.
Die Antragstellung erfolgt online über eine digitale Antragsdatenbank
http://www.ffa.de/foerderbereiche-drehbuch-1.html
Eine Förderung kann nicht bewilligt werden, wenn die Arbeit am Drehbuch bereits von anderen
Förderungsinstitutionen finanziell unterstützt wird. Zulässig dagegen ist eine Projektentwicklungs-
oder Produktionsvorbereitungsförderung, soweit diese nicht ausschließlich die Drehbuchentwicklung
zum Inhalt hat.
Mehr Informationen
Filmförderungsanstalt FFA Berlin
Förderreferentin Jule Wolff