Berechtigt einen Antrag für die Projektförderung einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich.
Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten mit Ausnahme von Kompositionsaufträgen. Übernommen werden vor allem künstlerische Kosten. Das Kuratorium achtet darauf, wie die angesuchte Fördersumme im Verhältnis zur Beteiligung anderer Institutionen/Veranstalter/Stiftungen steht. Diese sollten sich in einem ähnlichen Rahmen am Projekt beteiligen.
Jährlichen Vergabe des Ernst von Siemens Musikpreises: Neben dem Preis für herausragende Lebensleistungen werden jährlich drei Komponistenpreise vergeben. Die Auszeichnung erfolgt allein auf Vorschlag und nach Auswahl des Kuratoriums.
Mit dem Ensemble-Förderpreis zeichnet die Stiftung zwei Ensembles jährlich aus, das Preisgeld beträgt je 75.000 Euro. Bewerben können sich junge, professionelle Ensembles in der Konsolidierungsphase. Zwei Drittel der Ensemblemitglieder sollen jünger als 35 Jahre sein. Das Ensemble sollte sich ausschließlich dem zeitgenössischen Repertoire widmen. Bewerbungen sind für internationale und deutsche Ensembles möglich.
Weltweite Projektförderung von Festivals, Konzerte mit Ur- und Wiederaufführungen, Kompositionsaufträge, Symposien und die Herausgabe musikwissenschaftlicher Schriften.
Förderung von Akademien für junge Musiker und Komponisten.
Vermittlungs-, Kinder- und Jugendprojekte, welche die Neue Musik einem neuen bzw. jungen Publikum erschließen.
Das Kuratorium zeichnet qualitativ herausragende Projekte aus einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen mit einer Förderung aus. Kleinere und größere Projekte sind grundsätzlich gleichberechtigt.
Eine Förderung wird maximal für drei aufeinanderfolgende Jahre bzw. Perioden (z.B. Biennalen) ausgesprochen. Jede Institution kann nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.
Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten
Die Ernst von Siemens Musikstiftung vergibt keine Stipendien und unterstützt nicht die Produktion von marktgängigen CDs. Auch hochschulinterne Projekte können nicht gefördert werden. Ebenfalls vergibt die Musikstiftung keine allgemeinen institutionellen Förderungen, sondern fördert nur konkrete Projekte. Förderungen von Übersetzungen sowie Druckkostenförderungen von Dissertationen sind ebenfalls nicht möglich. Projektanträge, die einmal abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden.
Nächste Stichtage
01.03.2024
15.03.2024
15.09.2024
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Isabel Berkenbrink