Grundsätzlich sollte vor Antragsstellung ein Vorgespräch geführt werden:
Dr. Martin Hoernes, +49 (0)172 7409823, hoernes.evs-kunststiftung@siemens.com
Öffentlicher Träger, Gemeinnütziger Träger
Voraussetzungen Antragsteller
Nach dem Willen des Stifters soll die Förderung in erster Linie öffentlichen Museen und öffentlichen Sammlungen zugutekommen, die sich am Sitz oder in unmittelbarer Nähe von größeren Standorten der Siemens AG befinden.
In der Regel fördert die Stiftung
den Ankauf von bedeutenden Kunstwerken für öffentliche Kunstsammlungen
die Restaurierung von herausragenden Kunstwerken in öffentlichen Sammlungen
öffentliche Ausstellungen überregionaler, in der Regel internationaler und nationaler Bedeutung, durch einen Zuschuss für die Ausstellung bzw. zu den Herstellungskosten des Ausstellungskataloges
die Erstellung von Bestandskatalogen in öffentlichen Sammlungen herausragender Bedeutung
durch Vor- und Zwischenfinanzierungen kann die Stiftung Ankäufe oder Ausstellungen unterstützen
die Erstellung von Werkverzeichnissen bedeutender Künstler, wenn sich deren Werke zu großen Teilen in öffentlichen Sammlungen befinden
Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten
Der Ankauf, die Ausstellung und die Erforschung der Werke lebender Künstler werden in der Regel nicht gefördert. Das gleiche gilt für verstorbene Künstler, deren Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist. Die Ernst von Siemens Kunststiftung gewährt grundsätzlich keine Forschungsstipendien an Einzelpersonen oder Publikationsförderungen.
Ausschreibungsrhythmus: fortlaufend
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