Sparte

Bildende Kunst

Veranstaltungstyp

Ausstellung
Veröffentlichung

Antragstellende

Museen

Grundsätzlich sollte vor Antragsstellung ein Vorgespräch geführt werden:

Dr. Martin Hoernes, +49 (0)172 7409823, hoernes.evs-kunststiftung@siemens.com

Öffentlicher Träger, Gemeinnütziger Träger

Voraussetzungen Antragsteller

Nach dem Willen des Stifters soll die Förderung in erster Linie öffentlichen Museen und öffentlichen Sammlungen zugutekommen, die sich am Sitz oder in unmittelbarer Nähe von größeren Standorten der Siemens AG befinden.

In der Regel fördert die Stiftung

  • den Ankauf von bedeutenden Kunstwerken für öffentliche Kunstsammlungen

  • die Restaurierung von herausragenden Kunstwerken in öffentlichen Sammlungen

  • öffentliche Ausstellungen überregionaler, in der Regel internationaler und nationaler Bedeutung, durch einen Zuschuss für die Ausstellung  bzw. zu den Herstellungskosten des Ausstellungskataloges

  • die Erstellung von Bestandskatalogen in öffentlichen Sammlungen herausragender Bedeutung

  • durch Vor- und Zwischenfinanzierungen kann die Stiftung Ankäufe oder Ausstellungen unterstützen

  • die Erstellung von Werkverzeichnissen bedeutender Künstler, wenn sich deren Werke zu großen Teilen in öffentlichen Sammlungen befinden

Von der Förderung ausgeschlossene Aktivitäten

Der Ankauf, die Ausstellung und die Erforschung der Werke lebender Künstler werden in der Regel nicht gefördert. Das gleiche gilt für verstorbene Künstler, deren Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist. Die Ernst von Siemens Kunststiftung gewährt grundsätzlich keine Forschungsstipendien an Einzelpersonen oder Publikationsförderungen.

Ausschreibungsrhythmus: fortlaufend

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