Sparte

Musik

Veranstaltungstyp

Stipendium

Antragstellende

Berufsanfänger:innen/Studierende
Musiker:innen

Es können nur Musikerinnen und Musiker zwischen 12 und 30 Jahren mit besonderer Begabung gefördert werden. Aus dem Nachlass von Ernst Efinger ist ein Stipendium entstanden, dass sich an junge Musikerinnen und Musiker aus kinderreichen Familien (mindestens 4 Kinder) richtet. Einschlägige Wettbewerbserfolge in den letzten zwei Jahren sind daher unbedingt erforderlich.

Das Ernst Efinger-Stipendium fördert die musikalische Ausbildung der Musikerinnen und Musiker mit einem monatlichen Beitrag für den Musikunterricht, Noten, Konzertkleidung, Meisterkurse, Instrumentenversicherung und ähnliche Kosten, die damit verbunden sind. Die Höhe des Stipendiums ist individuell und wird auf Grundlage der tatsächlich anfallenden Kosten festgelegt. Das Ernst Efinger-Stipendium ist ein Jahresstipendium mit der Möglichkeit auf Verlängerung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die der Stiftung bereits bekannt sind und ihre besondere Begabung unter Beweis gestellt haben.

Die Bewerbungsfrist für 2025/2026 ist abgelaufen, Bewerbungen für 2026/2027 sind ab Frühsommer 2026 wieder möglich. Selbstvertständlich beantworten wir Ihnen auch alle Fragen vorab. Bitte beachten Sie, dass auch das Ernst Efinger-Stipendium der Satzung der Stiftung unterliegt, nach der nur Musikerinnen und Musiker zwischen 12 und 30 Jahren mit besonderer Begabung gefördert werden können. Einschlägige Wettbewerbserfolge in den letzten zwei Jahren sind daher unbedingt erforderlich.

Mehr Informationen

Deutsche Stiftung Musikleben

Geschäftsstelle